Hallo,
kann es sein, das der gMSB mehr verlangen darf, wenn er das iMS nicht von sich aus einbaut?
So richtig fündig bin ich im Gesetz nicht geworden und unser VNB/gMSB scheint nach Preisblatt auch nicht so zu handeln, der verbaut aber auch noch keine iMS.
Es geht wohl eigentlich um die letzten wenige Prozent der Zähler, bei denen z.B. die Datenverbindung zu aufwändig wäre und der gMSB selbst bei Pflichteinbaufällen auf den Einbau verzichten darf. Die Regelung (wo auch imemr die steht) taugt aber halt wohl für alle Fälle in denen der Kunde den Einbau wünscht.
LG alterego