Hallo zusammen, ich bin ehrlich gesagt im Moment etwas ratlos. Ich schildere einmal grob was und wann es passiert ist. VNB ist die OVAG Netz. Am 15.02. wurde die 9,75 kW/p Anlage meiner Frau (Anlagenbetreiber) vom Solateur fertig gestellt, seit diesem Tag dreht sich der Ferraris-Zähler für unseren Anschluss (meistens) rückwärts. Zuvor (wann genau weiß ich leider nicht) hat der Solateur die Anlage beim VNB gemeldet. Ob im MastR schon was gemeldet wurde, ist mir auch nicht bekannt. Nun habe ich mit Schreiben vom 15.04. vom VNB ein Schreiben mit Inbetriebsetzungsprotokoll bekommen, was soweit ich verstehe vom Anlagenbetreiber und Solateur unterschrieben werden muss. Gleichzeitig habe ich mit meinem Solateur telefoniert, der mir sagte das der VNB derzeit keine Termine zum Zählertausch aufgrund der Corona-Krise macht. Da die Anlage seit dem 15.02.2020 Strom produziert den wir teilweise selbst nutzen, habe ich natürlich auch einen geschätzten Eigenverbrauch (bzw. die USt darauf) dem Finanzamt für Februar und März gemeldet. Da ich den Eigenverbrauch mangels 2RZ nicht ermitteln kann musste ich schätzen. Steuerrechtlich m.E. die sauberste Lösung. Habe ich hier ein rechtliches Problem, da sich der Stromzähler seit dem 15.02. rückwärts dreht und der Zähler vorerst nicht in einen 2RZ getauscht wird? Soll ich die Anlage "abklemmen"?