Hallo,
Für die EEG Förderung gilt das Datum der Anmeldung beim Marktstammdatenregister oder zählt das erst wenn die Anlage auch Strom fördert? D.h. kann man die Anlage bereits anmelden wenn sie auf dem Dach ist oder erst wenn sie Strom fördert?
Schöne Grüße
Stephan