Ich (privat) habe eine in 2016 auf meinem Hausdach in Betrieb genommene PV-Anlage mit knapp 10 kWp.
Ich möchte die Anlage im Laufe des Jahres 2020 evtl. erweitern um erneut knapp 10 kWp: Weiterer Wechselrichter, weitere Module, alles auf/im gleichen Haus.
Die Frage ist nun, ob ich EEG-Umlage (aktuell 40%*6,756Ct/kWh netto) auf den Eigenverbrauch (ca. 1200 kWh/a) zahlen muß oder nicht.
Folgende Aussagen habe ich gelesen bzw. gehört:
A "Nein, da Neuanlage im Abstand von mehr als 12 Monaten"
B "Ja, da gewöhnlicher Zubau >30%"
Ich habe versucht bei der BNA nachzulesen, das ist aber total verwirrend.
Was stimmt nun?
Wenn B: Umlage auf den gesamten Eigenverbrauch? Oder auf die Hälfte?
Und wie soll man den Eigenverbrauch überhaupt zählen/einer Anlage zuordnen, wenn es bei dem bisherigen einen ungeeichten S0-Zähler bleibt?