Türlich ist das möglich... Man hätte ja nur der Befreiung von den VAs widersprechen müssen.
Und Seppel... Jeder USt-Fluss ist ein Passus in der EÜR und damit hat man beim Wechsel Weg von den VAs immer ein Jahr mit erhöhtem Gewinn (dafür hast nach Wegfall der Vergütung in 21 Jahren dann nen erhöhten Verlust)!