Die müsste ich aber auch nicht bezahlen, wenn ich den Strom aus dem Speicher ziehe, oder?
Nee, ich rechne es Dir jetzt nicht vor.
Ist mir einfach zu blöde,..
Es steht tausendfach um Forum und Du weißt es doch auch selbst.
2*38 und 9 plus 9 bauen
Die müsste ich aber auch nicht bezahlen, wenn ich den Strom aus dem Speicher ziehe, oder?
Nee, ich rechne es Dir jetzt nicht vor.
Ist mir einfach zu blöde,..
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2*38 und 9 plus 9 bauen
Was jetzt? Speicher zur Wärmepumpe?!
Bau doch erstmal dein Haus, deine WP und denk DANN über einen Grundlastspeicher / Nachstromspeicher nach wenn du tatsächlich noch in den Wintermonaten nennenswert (>100kWh/Monat) einspeist...
Wirtschaftlich ist so ein Speicher NICHT, NIE und unter KEINEN Umständen. - Ein Haus zu bauen was keinen Stromanschluss "benötigt" ist in der Grundidee fein - aber Praxisfremd.
Wie wirst du Auto fahren wollen? - Spitzenlasten beim Kochen? - - jaja SOOO simpel ists dann doch nicht.
Gruß Flo
Was jetzt? Speicher zur Wärmepumpe?!
Bau doch erstmal dein Haus, deine WP und denk DANN über einen Grundlastspeicher / Nachstromspeicher nach wenn du tatsächlich noch in den Wintermonaten nennenswert (>100kWh/Monat) einspeist...
Das wird er - ich heize ja mit einer "überdimensionierten" Wärmepumpe nur bei Tageslicht und hatte im Winter noch "nur" 9,7 kWp auf dem Dach. Trotzdem sind im Dezemer/Januar jeweils mehr als 150 kWh eingespeist worden. Mit nun knapp 20 kWp werden es sicherlich 2-300 kWh werden und das auch nur so wenig, weil die 2. 10 kWp im Schatten liegen.
@TE bei 200 € Förderung pro kWh Speicher hätte ich mir bei der Erweiterung von ~10 auf ~20 kWp im Februar sicherlich einen Speicher daneben gestellt.
na dann baut man aber gleich KfW 40+ ?!
Kostal Piko17NG mit 3Mpp und trennt zumindest das Dach mit Kamin in Mpp1=17, Mpp2=17 und hängt nur ost die 2*16 parallel.
Wenn die Belegung final ist würde ich das so machen.
Aber: TE: Hast du mal die Anregungen von green_pirate angeschaut - würde das aufs Dach passen?
Lohnt sich der Speicher evtl. unter den genannten Punkten doch
Progres.nrw? FINGER WEG! Hab dazu in Stromspeicher, Akkus und Cloud-Anbieter einen Thread verlinkt in dem das genauer angeschaut wird.
Aber: TE: Hast du mal die Anregungen von green_pirate angeschaut - würde das aufs Dach passen?
Die Gauben könnten jeweils nur 3 Module aufnehmen, die sind relativ schmal, lohnt also nicht. Die zusätzliche Belegung auf dem Dach sieht mir zu unaufgeräumt aus. Ich bleibe dann bei dem zuletzt geposteten Belegungsplan, Westseite 2 Mpp mit jeweils 17, Ostseite 1 Mpp mit 2x16 parallel.
Ich habe jetzt 3 Angebote, einmal mit 2 Kostal plenticore 8,5 und 350 Wp Modulen sowie Kostal Piko17 jeweils einmal mit 330 Wp Modulen (komplett schwarz) oder mit 350 Wp Modulen (Rahmen schwarz eloxiert). Der Mehrpreis der 350 Wp Module beträgt 1823 Euro für 1,32 kWp mehr.
Die erste Option kostet insgesamt netto 1054,59 Euro / kWp (23,1 kWp)
Die zweite Option kostet insgesamt netto 980,87 Euro / kWp (23,1 kWp)
Die dritte Option kostet insgesamt netto 956,63 Euro / kWp (21,78 kWp)
Meine Frau bevorzugt die dritte Option, da die schwarzen Zellen schöner sind
Ich würde zwischen der zweiten und dritten. Lohnen sich die 1823 Euro extra für 1,32 kWp mehr? (Das sind im Prinzip 1381 Euro / kWp.)
Die Preise scheinen ganz gut zu sein mit unter 1000 Euro pro kWp.
Welche Option würdet ihr empfehlen?
Guten Abend zusammen,
die PV-Anlage soll nun in zwei Wochen montiert werden. Hierfür habe ich zwei M40 Leerrohre vom Dach in den Technikraum vorgesehen, jeweils eins für Ost und Westseite. Ich habe mich in den letzten beiden Tagen mit der Erdung der Anlage befasst aber bin noch nicht so richtig schlüssig, was gemacht werden muss.
Geplant war, dass in den Rohren jeweils die Strings der zugehörigen Seite sowie die 25 mm² Erdungsleiter verlegt werden. Hier gibt es zwei gegensätzliche Ansichten: Einerseits soll die PE-Leitung nicht zusammen mit den Gleichspannungsleitungen in einem Rohr verlegt werden, andererseits fordern andere Quellen, dass diese möglichst parallel zwecks Unterbindung von Schleifen verlegt werden sollen.
Weiterhin soll die Erdleitung einen Mindestabstand zu anderen Kabeln einhalten. Dies ist jedoch bei den Leerrohren nicht möglich, da diese durch den zentralen Schacht parallel zur Hälfte aller Leitungen im Haus verlaufen.
Wie habt ihr eure Leitungen verlegt? Ich könnte im Notfall auch die Erdungsleitung unter dem Außenputz nach unten auf den Ringerder legen, wodurch ich mir aber wieder mit den DC Leitungen eine Leiterschleife aufspanne.
In anderen Quellen steht außerdem, dass bei PV Anlagen >10 kWp ein Blitzschutz Klasse 3 vorgesehen werden muss. Bezieht sich dies nur auf Gebäude, welche sowieso einen Blitzschutz benötigen oder brauche ich hier jetzt auch eine Blitzschutzanlage?
Quereinstieg nach PN:
Einerseits soll die PE-Leitung nicht zusammen mit den Gleichspannungsleitungen in einem Rohr verlegt werden, andererseits fordern andere Quellen, dass diese möglichst parallel zwecks Unterbindung von Schleifen verlegt werden sollen.
Weiterhin soll die Erdleitung einen Mindestabstand zu anderen Kabeln einhalten. Dies ist jedoch bei den Leerrohren nicht möglich, da diese durch den zentralen Schacht parallel zur Hälfte aller Leitungen im Haus verlaufen.
Schleifenfreiheit zur Vermeidung induktiver Blitzstromeinkopplungen aus Naheinschlägen UND ausreichend isolierende Trennungsabstände gegen Blitzschutzsysteme oder für Blitzstromableitung gedachte Erdungsleiter sind gegensätzliche Ideale und nur bei Optimalschutz nach dem Stand der Technik mittels getrennter Fangeinrichtungen konfliktfrei vereinbar.
Bei vollbelegten Dächern sind normkonforme Trennungsabstände nach IEC 62305-3 gewöhnlich nicht oder nur mit teuren HVI-Leitungen möglich.
Zitat von Tobias1989In anderen Quellen steht außerdem, dass bei PV Anlagen >10 kWp ein Blitzschutz Klasse 3 vorgesehen werden muss. Bezieht sich dies nur auf Gebäude, welche sowieso einen Blitzschutz benötigen oder brauche ich hier jetzt auch eine Blitzschutzanlage?
So steht das in den unverbindlichen VdS-Empfehlungen, die aber im Kleingedruckten des Versicherers zum Vertragsbestandteil werden können. Wo das der Fall ist, sind komplette Blitzschutzsysteme nach Reihe IEC 62305 gefordert. Die sollten dann möglichst auch nach dem Stand der Technik mit getrenntem Blitzschutz erstellt werden.
Damit zur Beantwortung noch offener PN-Anfragen:
Zitat von Tobias1989- Die Erdungskabel sollten jeweils parallel möglichst nahe zu den Strings verlegt werden
- Eine PV-Anlage auf einem Privathaus, welches kein Blitzschutzkonzept benötigt, benötigt auch keinen Blitzschutz (Was sagen die Versicherungen?)
- Eine Erdung der PV-Gestelle mit 16 mm² ist ausreichend (oder reichen sogar 6 mm²?)
Dass ein PA der Modulgestelle normativ nur bei Gebäuden mit Blitzschutzsystemen gefordert ist und dann abhängig von Einhaltung oder Unterschreitung normkonformer Trennungsabstände entweder mind. 6 mm² Cu als Funktions-PA-Leiter und ansonsten mind. 16 mm² Cu als Verbindung zum LPS und der HES gefordert sind, wurde bis zum Überdruss schon oft genug geschildert und kann im DEHN Blitzplaner usw. nachgelesen werden.
Was dein Versicherer verlangt, musst du mit dem abklären.
Zitat von Tobias1989Da die Fassade nächste Woche kommt, hätte ich jetzt noch die Möglichkeit, ein 25 mm² unter der Fassade nach unten zu führen und direkt an den Ringerder ums Haus anzuschließen. Ist dies sinnvoll oder mache ich mir durch das zusätzliche getrennt verlegte Erdungskabel eine Induktionsschleife auf? Ich habe noch ein bisschen bedenken, was passiert, wenn der Blitz ins Dach einschlägt und der Strom an allen Leitungen des Hauses vorbei geleitet wird. Meine KNX Verdrahtung macht das ja wahrscheinlich nicht mit. Würde der zusätzliche externe Erder hier helfen?
Nach für Neubauten zuständiger DIN 18014 müssen alle Anschlussfahnen mit dem Ringerder UND dem in bewehrten Bodenplatten/Frostschürzen zu verlegenden Funktionspotenzialausgleichsleiter aus Band- oder Rundstahl verbunden sein. Wo bei Erdungsanlagen von Neubauten der Einbau normkonformer Anschlussfahnen, die mit beiden Systemen verbunden sind, versäumt wurde, bleibt wie bei Altbauten nur ein Anschluss an die HES oder den RE, der aber niederimpedant und mit Klasse H = 100 kA geprüften Verbinder und HES mit dem Schutz- bzw. Blitzschutz-Potenzialausgleich verbunden sein MUSS.
"Externe" Erder ohne Verbindung zu Ringerder und Schutzpotenzialausgleich sind gefährlich und normwidrig. Normkonform blitzstromtragfähige Antennenerdungen sind eine Brandschutzmaßnahme die nicht verhindern kann, dass auch Teilblitzströme in die Antennenanlagen eingekoppelt werden und sich über die Endgeräte Wege gegen Erde suchen.
Zitat von Tobias1989Neben der PV-Anlage habe ich eine Satellitenschüssel, welche 0,5 m unter dem Dachvorstand auf der Garage montiert ist. Da dies im bitzgefährdeten Bereich ist muss diese ja blitzstromtragfähig geerdet werden. Ursprünglich hatte ich geplant, die Erdung in einem LR parallel zu dem LR für die SAT-Kabel quer durch meinen Estrich zu führen und auf die Potentialausgleichsschiene aufzulegen. Da ich hier jedoch wieder bedenken habe, überlege ich die Erdung wieder unter der Fassade nach unten zu führen und an den Ringerder anzuschließen. Ist dies sinnvoll oder mache ich mir mit den SAT Kabeln wieder eine Induktionsschleife auf? Gäbe es größere Probleme, wenn ich die Erdung quer durchs Haus im Estrich verlege?
In der für Antennensicherheit zuständigen IEC 60728-11 wurde das Dogma der Schleifenfreiheit aus zwei hier ungenannten Gründen zugunsten möglichst enger Vermaschung abgelöst. Je größer von Schleifen umfassten Flächen sind, umso mehr Potenzial kann aus Naheinschlägen induktiv eingekoppelt werden. Für PV-Anlagen gilt weiterhin, dass PA-Leiter möglichst abstandslos mit den DC-Leitungen zu verlegen sind.
Von Gebäuden abgesetzt angebrachte Antennen sind eine Kategorie unsicherer als bereits suboptimal direkt geerdete Dachantennen. In der nächsten Ausgabe der gerade in Revision befindlichen DIN VDE 0855-300 für Funksende-/-empfangsantennen wird auf abgesetzte Antennen stärker eingegangen werden. In der für Haushaltsantennen zuständigen IEC 60728-11 wird für Antennen außerhalb des Schutzbereiches von Gebäudeblitzschutzsystemen (LPZ 0B) ein normkonformer Erder verlangt und da getrennte Erder wie oben erwähnt unzulässig sind, ist noch eine blitzstromtragfähige Verbindung zum Gebäudeerder/(Blitz-)Schutzpotenzialausgleich auf oder besser unter Erdniveau auszuführen.
Schirme von Kabeln und Leitungen, die in Gebäude hinein- oder aus diesen herausgeführt werden, sind nach Blitzschutzzonenprinzip und Reihe DIN VDE 0100 möglichst nahe der Gebäudehülle in den PA einzubeziehen. Mit LPS sind obligatorisch alle Energie- und TK-Leitungen mit SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableitern abzusichern. Ohne LPS ist Überspannungsschutz der Niederspannungsversorgung nach DIN VDE 0100-443 und -534 nur für Neubauten Pflicht und TK-Leitungen empfohlen aber insbesondere für die Koaxkabel abgesetzt montierter Antennen sinnvoll.
Hallo Dipol,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Einige Punkte verstehe ich nicht ganz bzw. bin mir unsicher, wie die am besten gelöst werden sollten.
Dass ein PA der Modulgestelle normativ nur bei Gebäuden mit Blitzschutzsystemen gefordert ist und dann abhängig von Einhaltung oder Unterschreitung normkonformer Trennungsabstände entweder mind. 6 mm² Cu als Funktions-PA-Leiter und ansonsten mind. 16 mm² Cu als Verbindung zum LPS und der HES gefordert sind, wurde bis zum Überdruss schon oft genug geschildert und kann im DEHN Blitzplaner usw. nachgelesen werden.
Das heißt ja, ich benötige keine Blitzschutzanlage und somit auch keinen PA. Macht es trotzdem Sinn, ein 16 mm² Cu-Leiter an die HES anzuschließen?
Bei vollbelegten Dächern sind normkonforme Trennungsabstände nach IEC 62305-3 gewöhnlich nicht oder nur mit teuren HVI-Leitungen möglich.
Trennungsabstände sind für mein Projekt also irrelevant, da ich nicht unter die Blitzschutznorm falle. Die einzigen metallenen Gegenstände sind die Regenrinnen, welche ja auch nicht geerdet werden müssen in Privathaushalten.
Nach für Neubauten zuständiger DIN 18014 müssen alle Anschlussfahnen mit dem Ringerder UND dem in bewehrten Bodenplatten/Frostschürzen zu verlegenden Funktionspotenzialausgleichsleiter aus Band- oder Rundstahl verbunden sein. Wo bei Erdungsanlagen von Neubauten der Einbau normkonformer Anschlussfahnen, die mit beiden Systemen verbunden sind, versäumt wurde, bleibt wie bei Altbauten nur ein Anschluss an die HES oder den RE, der aber niederimpedant und mit Klasse H = 100 kA geprüften Verbinder und HES mit dem Schutz- bzw. Blitzschutz-Potenzialausgleich verbunden sein MUSS.
Unser Bauunternehmen hat den Fundamenterder in WU-Beton gelegt, weswegen wir nachträglich einen Ringerder ums Haus legen mussten. Dieser ist leider nur an der HES mit dem Fundamenterder verbunden (Die Bodenplatte und somit die Fundamenterdung war schon fertig "wie das immer seit 25 Jahren gemacht wird"). An den Ringerder komme ich noch gut dran, ich könnte also die PV Anlage und die SAT-Anlage jeweils außen mit dem Ringerder verbinden. Damit wäre dies ja kein externer Erder.
wird für Antennen außerhalb des Schutzbereiches von Gebäudeblitzschutzsystemen (LPZ 0B) ein normkonformer Erder verlangt und da getrennte Erder wie oben erwähnt unzulässig sind, ist noch eine blitzstromtragfähige Verbindung zum Gebäudeerder/(Blitz-)Schutzpotenzialausgleich auf oder besser unter Erdniveau auszuführen.
Da ich die Antenne relativ einfach an den Ringerder anschließen kann und dieser über die HES mit dem Fundamenterder verbunden ist, müsste dies normkonform sein, oder?
Schirme von Kabeln und Leitungen, die in Gebäude hinein- oder aus diesen herausgeführt werden, sind nach Blitzschutzzonenprinzip und Reihe DIN VDE 0100 möglichst nahe der Gebäudehülle in den PA einzubeziehen.
Ich habe von der Antenne direkt LR bis zum Technikraum gelegt. Den PA der SAT-Kabel und die Erdung der Antenne kann ich also erst dort vornehmen, nachdem die Leitungen quer durchs Haus durch den Estrich führen. Ist der Anschluss der Erdung an den Ringerder somit sinnvoll? (Wäre dies dann "enge Vermaschung" statt Schleifenfreiheit?) Dann würden nur die SAT-Kabel unt ein dünneres Cu-Kabel als Potentialausgleich durch die LR gezogen werden.
Der zentrale Schacht für LR befindet sich an einer Hausecke, jedoch führen hier sehr viele Kabel in Leerrohren durch. Daher die Überlegung des getrennten Erdungsanschlusses. Die PV-Leitungen gehen ebenfalls durch diesen Schacht.
Zitat von Tonias1989Das heißt ja, ich benötige keine Blitzschutzanlage und somit auch keinen PA. Macht es trotzdem Sinn, ein 16 mm² Cu-Leiter an die HES anzuschließen?
Wenn ein LPS weder baurechtlich noch vom Versicherer privatrechtlich gefordert wird, ist es - ebenso wie ein Potenzialausgleichsleiter der PV-Module mit üblicherweis 6 mm² Cu zum Schutz gegen den elektrischen Schlag - keine normative Pflicht aber zulässige Kür.
Dass Dachaufbauten wie PV-Module und Antennen gegen seltene Direkteinschläge nur mit normkonformen getrennten Fangeinrichtungen optimal zu schützen und Direkterdungen reine Brandschutzmaßnahmen sind, die NICHT verhindern können, dass sich die Blitzströme auf ALLE Leiter aufteilen, wurde oft genug ausgeführt.
Zitat von Tobias1989Unser Bauunternehmen hat den Fundamenterder in WU-Beton gelegt, weswegen wir nachträglich einen Ringerder ums Haus legen mussten. Dieser ist leider nur an der HES mit dem Fundamenterder verbunden (Die Bodenplatte und somit die Fundamenterdung war schon fertig "wie das immer seit 25 Jahren gemacht wird"). An den Ringerder komme ich noch gut dran, ich könnte also die PV Anlage und die SAT-Anlage jeweils außen mit dem Ringerder verbinden. Damit wäre dies ja kein externer Erder.
Vor 25 Jahren galt noch die DIN 18014:1994-02 und auch gegen die wurde aus Unkenntnis laufend verstoßen. Fast 13 Jahre nach Inkrafttreten der DIN 18014:2007-09 aber auch der aktuellen Ausgabe ist es noch viel zu früh um zu hoffen, dass die gegen die "Das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht"-Mentalität ankommen. Das leider übliche normale Norm-Elend bezüglich DIN 18014:2014-03.
Zitat von Tobias1989Da ich die Antenne relativ einfach an den Ringerder anschließen kann und dieser über die HES mit dem Fundamenterder verbunden ist, müsste dies normkonform sein, oder?
So trivial wie du meinst ist ein normkonformer Anschluss eines Erdungsleiters an einen Ringerder nicht.
Ich habe von der Antenne direkt LR bis zum Technikraum gelegt. Den PA der SAT-Kabel und die Erdung der Antenne kann ich also erst dort vornehmen, nachdem die Leitungen quer durchs Haus durch den Estrich führen. Ist der Anschluss der Erdung an den Ringerder somit sinnvoll? (Wäre dies dann "enge Vermaschung" statt Schleifenfreiheit?) Dann würden nur die SAT-Kabel unt ein dünneres Cu-Kabel als Potentialausgleich durch die LR gezogen werden.
Blitze, die es kilometerweit von den Wolken zur Erde geschafft haben, lassen sich von 1 mm PVC von Kabelmänteln oder LNB-Gehäusen nicht von Lichtbogenüberschlägen abhalten. Um diese Brandgefahr auszuschließen, sind auch die Schirme von Dachantennen möglichst nahe dem Gebäudeeintritt mit dem geerdeten Antennenträger über Erdblock/Erdwinkel zu verbinden.
Der wichtige eingangs-/mastnahe erste PA fehlt leider meistens, war bereits in abgelösten Normen - als noch das Dogma von schleifenfreien PA galt - gefordert, aber auch das hat sich nicht zu jedem herumgesprochen.
Wenn man aus wirtschaftlichen Gründen Antennen nur konventionell erdet, bietet sich bei ohnehin innen mit Näherungen als Blitzautobahn verlegten DC-Leitungen eine Bündelung mit den Koaxleitungen sowie dem für Dachantennen vorgeschriebenen Erdungsleiter an, der dann auch als PA-Leiter für die PV-Module genutzt werden kann. Allein Außenableitung der Antennenerdung, womit über nicht ausgesteckte Endgeräte eine Schleife gebildet wird, ist m. E. eine blitzschutztechnische Nullnummer aber hier aufgrund konfuser Planung die einzige noch verbliebene Option. Nachträglich wird auch ein bei Direkterdung von Antennen innen mit den Koaxkabeln zu verlegender PA-Leiter aus mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) nicht mehr möglich sein.
Auch an zur Blitzstromableitung vorgesehene Erdungsleiter sollte man Regenrinnen, Fußpunkte von Fallrohren aber auch PV-Module ohne ausreichenden TA wie bei LPS mit anzuklemmen. Das sind Arbeiten mit denen Laien überfordert sind, die aber auch von im Blitzschutzbau werkelnden Dachdeckern ohne VDE- oder VdS-Zertifikat Ratz-Fatz erledigt werden. Nur so ist definitiv auszuschließen, dass die elektrodynamische Wucht eines seltenen Direkttreffers Erdungsleiter unterhalb von WDVS wieder frei legt.