Hallo,
ich habe vom VNB eine gutscgrift für das Jahr 2019 erhalten auf meinen Konto wurde es am 03.03.2020 gebucht wo muß ich es ricjtig eintragen ?
Danke
Freundlicher Gruß
Hallo,
ich habe vom VNB eine gutscgrift für das Jahr 2019 erhalten auf meinen Konto wurde es am 03.03.2020 gebucht wo muß ich es ricjtig eintragen ?
Danke
Freundlicher Gruß
Tja, das Jahr 2019 war am 31.12.2019 um 24:00 Uhr zu Ende und das jahr 2021 beginnt erst am 01.01.2021 um 00:00 Uhr.
und daher kommt es in die Steuererklärung für 2020, in das gleiche Feld, wie die anderen Abschlagszahlungen aus 2020....
Ich habe ebenfalls am Wochenende mein PV-Steuertool auf neusten Stand gebracht und bin dabei im Menü auf den Punkt 'Abrechnung' gestoßen. Dort wird in die Nachzahlung des VNB (evtl. negativ wenn es eine Rückzahlung ist) eingetragen.
Dort liest man auch den Hinweis, dass diese Zahlung nicht doppelt verbucht werden darf, also nicht nochmal im Bereich 'Einnahmen' bzw. 'Ausgaben' zu berücksichtigen ist.
Für die EÜR 2019 ist es jedenfalls nicht mehr relevant.
Also wo soll dann der Betrag bei PV Steuer rein ?
Bei einhamen März 2020
Lass mal überlegen, der Februar war am 29.02.2020 um 24:00 Uhr zu Ende und der April 2020 beginnt erst am 01.04.2020 um 00:00 Uhr. Der 03.03.2020 liegt zwischen Februar und April. Ja, März ist gut.
Also wo soll dann der Betrag bei PV Steuer rein ?
Bei einhamen März 2020
Wie wär's denn damit: Tabellenblatt "Abrechnung" mit dem Datum 3.3.2020 und dem entsprechenden Betrag?
Das wird dann automatisch in die Einnahmen übernommen
mfg
Paulchen
Hat das noch einen besonderen Grund, warum es dafür ein extra Tabellenblatt "Abrechnung" gibt? Also wird diese "verspätete Einnahme aus dem Vorjahr" steuerlich speziell behandelt? Oder ist das nur Kosmetik?
Nein, wird genau wie jeder andere Abschlag behandelt.
Ich vermute mal, dass das separate Blatt es einfacher machen sollte und Fragen reduzieren sollte.
Klappt halt nicht immer...
Gerne nochmal falls noch nicht klar, die Zahlung vom 03.03.2020 muss in die Steuererklärung für das Jahr 2020
Das Extra-Tabellenblatt soll es zum einen etwas übersichlicher machen (man sieht auf einen Klick, ob man die Nch-/Rückzahlung bereits eingetragen hat), zum anderen stammt diese Zusatzztabelle noch aus der Zeit, in der der Eigenverbrauch noch vergütet wurde und der EV über 30 % anders bezahlt wurde als der bis zu 30%.
Da sind im Abrechnungsblatt noch weitere Datenfelder für die Abrechnung vorhanden, die es im Programm für Anlagen ab 01.04.2012 ohne Vergütung des EV nicht mehr gibt.
mfg
Paulchen