Hallo Gemeinde,
derzeit plane ich meinen Strom sowohl innerhalb meines Grundes (3 Häuser) als auch an einige meine Nachbarn, darunter ein großes Gebäude zu verkaufen.
Wie sieht es jetzt mit dem https://dejure.org/gesetze/EnWG/5.html aus.
Ich würde die Leitungen ebenfalls selber verlegen in der Erde mit meinem geplanten Nahwärmenetz.
Jetzt steht im Gesetz:
Zitatausgenommen ist die Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes sowie über nicht auf Dauer angelegte Leitungen.
Aber ich brauche natürlich noch Strom vom Netz ausserhalb. Zählt es dann als geschlossenes Verteilnetz oder sogar als Kundenanlage?
2 Frage: Wie würde die Grundüng eines EVUS aussehen ? Reicht es das Anzeigeformular der Bundesnetzagentur auszufüllen?