Hallo!
mich beschäftigt gerade die Frage ob man die Zählerkosten in die Buchhaltung mit aufnehmen kann.
Voraussetzungen!:
Erzeugungszähler mME
Zweirichtungszähler als mMe
PV auf ETH o.ä
PV Gewerbe, Verbrauch privat
obwohl der Erzeugungszähler ja nur der Berechnung des privaten Eigenverbrauchs dient, wird er wohl voll in die Buchhaltung genommen,
der 2 RZ ist ja nun auch für die PV zuständig, der beides macht, also den Gewerblichen eingespeisten Strom messen und den Privaten Bezug messen.
bei mir wäre die jährliche Einspeisung bei 37000kwh
der private Bezug bei 2000kwh
nun liegt hier eine Gewerbliche Nutzung mit ca 3-5% privatem Anteil vor.
meine Frage ist nun: kann oder sollte man in diesem Fall die Messkosten für den 2RZ auch mit in die Gewerblichen Kosten aufnehmen und somit beide Zähler der Anlage als Betriebsausgabe ansetzen
es sind immerhin 2 x 400 Euro/ 20 Jahren
wie handhabt ihr das?
gibt's dazu Entscheidungen EEG
gibt's andere Weiterführende Texte?
Es ist klar das bei geringerer Einspeisung und mehr Netzbezug das ganze schwierig wird.