Ich bin 2020 in die KUR gewechselt und warte immer noch auf die Jahresabrechnung 2019 und somit auch auf den ersten Abschlag in diesem Jahr.
Mit welchen Reaktionszeiten muss man da normalerweise rechnen? Ich finde es schon außergewöhnlich lang.
Wenn ich dann irgendwann eine Nachrechnung erhalte - wie ist diese umsatzsteuerrechtlich zu betrachten?
Das ist eventuell klar, wenn ich die Abrechnung eines Tages mal in der Hand habe.
Aber was wäre eigentlich korrekt?
Muss/darf in der Nachzahlung die Umsatzsteuer ausgewiesen werden (da es sich um die Nachzahlung von 2019 handelt) oder nicht, da wir 2020 und somit die KUR haben?