Für Abrechnung darf der VNB kein Entgelt verlangen.
P.S.; Für Abrechnung und Messung zahle ich ca. 15€ im Jahr an den VNB.
Für Abrechnung darf der VNB kein Entgelt verlangen.
Für Abrechnung darf der VNB kein Entgelt verlangen.
P.S.; Für Abrechnung und Messung zahle ich ca. 15€ im Jahr an den VNB.
Für Abrechnung darf der VNB kein Entgelt verlangen.
Hört sich reichlich ominös an. Selbst als Einspeiser zahlt man ja nicht doppelt, sondern nur den ganz normalen Messstellenbetrieb, den man als Haushalt sowieso hat. Hört sich mal wieder nach VNB-Willkür an...
Interessant.
Hast du dafür einen schriftlichen Beleg, daß das nicht anders sein darf oder ist das bei dir einfach Goodwill?
Ich zahle auch einmal für die Bezugsmessung (ca. 20 Euro) und ein weiteres Mal für die Einspeisemessung (ca. 17 Euro), auch wenn beides im gleichen Gerät ist (Preise jährlich).
Du musst einfach mal in das Preisblatt deines VNB schauen.
Beispiel:
Schreib doch mal wer dein VNB ist.
Für Abrechnung darf der VNB kein Entgelt verlangen.
Wo steht das?
Widerspruch einlegen.
Das habe ich getan, mal sehen was die Antwort sein wird. Ich werde berichten.
Moderne Messeinrichtung hat eine Preisobergrenze von 20€/a. Weitere Gebühren darf es nicht geben. Warum verzichtest du auf die vergütete Einspeisung? Die Messung musst du ja sowieso bezahlen.
Das ist interessant mit der Obergrenze. Falls jemand dazu einen Link parat hat, wo das steht wäre ich dankbar. Wegen dem Verzicht: Wie Didimausi sagt. Bei mir ist es sogar so, dass warscheinlich eher maximal 10kWh/Jahr eingespeist werden.
Wenn man eine Einspeisevergütung bekommt, ist es meiner Meinung ja halbwegs nachvollziehbar, dass Kosten für eine zusätzliche Messstelle entstehen. Nach wie vor bin ich gespannt darauf, wie es bei anderen mit einer angemeldeten Microanlage ist.
Edit: Netz Lübeck ist mein VNB.
Für Abrechnung darf der VNB kein Entgelt verlangen.
Wo steht das?
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1982
ZitatNetzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten.
Zu den Preisobergrenzen:
Ah, ich muß genau hingucken.
Für den Bezugsstrom zahle ich gar keine Meßstellengebühr. Beim Bezug habe ich einen monatlichen Grundpreis (da sind wohl die Meßstellenkosten mit drin) und fertig.
Die oben genannten 20 Euro sind was anderes.
Für den Einspeisestrom habe ich die genannten Meßstellenkosten. Einen monatlichen Grundpreis gibt es da nicht.
Update: Mein Widerspruch wurde abgelehnt.
Begründung (verkürzt): Ob Energie eingespeist wird, ist nicht relevant...
Die Messstellenkosten sind übrigens ca. 17€ netto je Energierichtung. Die oben genannten über 30€ jährlich kommen durch die zusätzlich abgerechneten Abrechnungskosten zustande. Danke für die Links Energiesparer51. Interessanterweise steht sogar im Preisblatt des VNB folgendes:
Zitat... Ab dem 1. Januar 2017 gilt danach folgendes:
• Gesonderte Abrechnungsentgelte als Bestandteil der Netznutzungsentgelte sind nicht mehr festzulegen.
Dass der VNB das dann trotzdem macht, ist komisch. Ich denke mindestens diesen Teil der Rechnung werden sie wohl streichen müssen.
Bin ich der einzige, der bei der Planung und Berechnung seiner Micro-Anlage diese Messstellenkosten nicht auf dem Zettel hatte/habe? Bei max. 600Wp sind die 20€ ja nicht unerheblich in Bezug auf die Amortisationszeit.