Wie die Inbetriebnahme einer PV definiert ist, findest du im EEG. Ja, wenn du Strom erzeugst und einspeist, dann ist sie in Betrieb genommen.
UStVA musst du ab Beginn der unternehmerischen Tätigkeit machen. Mangels Steuernummer machst du die dann entweder auf Papier mit deiner alten Steuernummer oder wartest und machst sie dann nachträglich.
vielen Dank!