Hallo zusammen,
Ich habe bei der Suche schon einige ähnliche Themen gefunden, aber auf Grund einer aus meinen Augen gewissen Brisanz möchte ich das für mein
Problem noch einmal anstoßen.
Meine Anlage ist funktionsbereit und kann loslegen. Anmeldung bei der BNetzA ist erfolgt, VNB ist auch informiert. Nun hat mir der VNB allerdings mitgeteilt, dass sie auf Grund von Kapazitätsengpässen eine Vorlaufzeit für das Setzen eines Zählers von rund sechs Wochen haben.
Klar, jetzt ist Februar und da wird kaum produziert, aber auch 200kWh möchte ich ungern verschenken. Letzte Ablesung des Zählers war Mitte Dezember.
Wenn der Zähler keine Rücklaufsperre hat (wovon ich ausgehe, prüfe ich nachher), soll ich dann einfach laufen lassen? Und dann sehen wir in sechs Wochen, wie der Stand ist? (hier ist vorher zu prüfen, ob der überhaupt rückwärts laufen würde oder immer positive zählt, dann sollte ich die Anlage besser ausgeschaltet lassen).
Was ist, wenn der Zähler eine Rücklaufsperre hat? Dann kann ich auch laufen lassen, weil ich dann nur meinen Selbstverbrauch decke?
Gibt es sonst eine Möglichkeit sich die entgangene Vergütung zurückzuholen? Kann ja nicht sein, dass die Anlage nicht laufen kann, nur weil der VNB nicht hinterherkommt.