Bayernwerk sagt sie hätten bis ende März zeit für die abrechnung ist das rechtens ?
Freundlicher Gruß
Warum nicht? Du hast ja auch bis zum 28.2. Zeit alle erforderlichen Daten anlagenscharf zu melden.
Bayernwerk sagt sie hätten bis ende März zeit für die abrechnung ist das rechtens ?
Freundlicher Gruß
Warum nicht? Du hast ja auch bis zum 28.2. Zeit alle erforderlichen Daten anlagenscharf zu melden.
didimausi wer isz dein VNB ?
Alles anzeigenHallo,
die Mannschaft von Westnetz, hat scheinbar wieder ein Paar Probleme.
Eine Anlage wurde Mitte Januar schon abgerechnet und eine Nachzahlung war innerhalb von 16 Tagen angekündigt.
Mitte Februar habe ich in recht rauem Ton Kontakt aufgenommen und innerhalb von drei Tagen erfolgte die Nachzahlung und der erste Abschlag für 2020.
Jetzt fehlen noch die Abrechnungen von zwei weiteren Anlagen, für die auch noch keine Abschläge gezahlt wurden.
Ich muß wohl nochmal aktiv werden.....
Hallo,
das telefonisch kein Kontakt mit Westnetz zustande kommt, ist sich fast zu denken, ich empfinde es aber als äußerst dreist, dass Mails gelesen und nicht beantwortet werden.
Huhuu,
ich habe meine Anlage mit Erzeugungszähler in 2019 installiert, angemeldet und bisher vom VNB keine Vorauszahlung erhalten.
Zum Jahresende hatte ich meine Zählerstände bei den Stadtwerken gemeldet, denen die Zähler gehören.
Die Strom-verbrauchs-rechnung kam im Januar, hatte diverse Fehler, weil der Dienstleister der Stadtwerke falsch abgelesen hatte.
Bis "Vor Corona" kam keine Abrechnung des eingespeisten Stroms des VNB (edis) bei uns an.
-Ist es nicht doch für mich an der Zeit, selbst eine Abrechnung zu schreiben?
Oder mal nachzufragen, ob auch sie mit unplausiblen Zählerständen nicht zurecht kommen und auf mein "Piepen" warten?
(Passieren wird bis zum Anfang von "Nach Corona" erstmal nix, das ist mir klar.)
Eine Vereinbarung mit der edis, wann Zahlungen der Einspeisevergütungen erfolgen, habe ich nicht; bei der edis hatte ich die Anlage nur angemeldet und im MaStR erfasst.
Rechnung darfst du schreiben, vlt geht's dann schneller
ich habe meine Anlage mit Erzeugungszähler in 2019 installiert, angemeldet und bisher vom VNB keine Vorauszahlung erhalten.
Lt. EEG muss die Zahlung bei dir bis zum 15. des Folgemonats eintreffen.
Bis das ganze anläuft kann am Anfang schon mal 3 Monate vergehen, dann gibt es Nachzahlung für die verstrichene Zeit.
Wann in 2010 wurde bei dir der Zweirichtungszähler gesetzt, das ist evtl. der Startpunkt für die inneren Prozesse deines VNB.
Du kannst aber jederzeit selbst Rechnungen schreiben wie dir Pflanze oben schreibt. Was hast du bisher lt. ZRZ eingespeist?
P.S.: Korrigiere mal deinen Status in Betreiber und schreib die Anlagengröße rein. Dann gibt es ggf. zielgerichtete Tipps.
Wann in 2010 wurde bei dir der Zweirichtungszähler gesetzt, das ist evtl. der Startpunkt für die inneren Prozesse deines VNB.
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Was hast du bisher lt. ZRZ eingespeist?
....
P.S.: Korrigiere mal deinen Status in Betreiber und schreib die Anlagengröße rein. Dann gibt es ggf. zielgerichtete Tipps.
Der Zweirichtungszähler wurde im Mai 2019 nach der 1.Inbetriebnahmestufe von den Stadtwerken installiert.
Nach der Erweiterung der Anlage wurde der Einspeisezähler im Dezember 2019 (schlappe 2,5 Monaten nach der Inbetriebnahme der Erweiterung...) von den Stadtwerken installiert.
Den Zählerstand meines ZRZ kann ich online bei den Stadtwerken sehen/melden; den Einspeisezähler finde ich im selben Portal bis jetzt nicht...
Am Jahresanfang hatten sie extra einen "Ablese-Knecht" vorbei geschickt, der den Einspeisezähler auch nicht auf seiner Liste hatte - alles Profis... .
Zählerstand beim ZRZ war am Jahresanfang ziemlich genau 10.000kWh.
Frage ist für mich v.a., ob die durchgeführten Zähler-Installationen mich entlasten, dass ich die Anlage vollständig beim EVU gemeldet habe und damit Anspruch auf die Einspeisevergütung habe?
Hab endlich mein Profil aktualisiert - Danke für den Anstoss!
Der Zweirichtungszähler wurde im Mai 2019 nach der 1.Inbetriebnahmestufe von den Stadtwerken installiert.
Nach der Erweiterung der Anlage wurde der Einspeisezähler im Dezember 2019 (schlappe 2,5 Monaten nach der Inbetriebnahme der Erweiterung...) von den Stadtwerken installiert.
Oh, da läuft etwas schief.
Wenn mit einem Telefonanruf nichts brauchbares kommt würde ich umgehend eine Rechnung schreiben.
Der Einspeisezähler ist im ZRZ drin (die andere Richtung ist Bezug), was du oben mit Einspeisezähler angibst ist vermutlich der Erzeugungszähler der ab 10kWp vorgeschrieben ist.
Danke an Euch für Eure Antworten!
Nach 1 Tag Versuche telefonischen Kontakt mit unserem lokalen EVU aufzunehmen, fiel mir wieder ein, dass das in Zeiten unseres NAB auch keinen Sinn hatte ... sie wollen nicht mit Kunden reden.
Also hab ich nen Brief mit ein paar Fragen geschrieben - darauf müssen sie reagieren.
Daraufhin kam vom EVU ein Einspeisevertrag und einiger Fragebögen.
Den Einspeisevertrag werde ich nicht unterzeichen - Danke für die Ausführungen dazu!
Frage:
die folgenden Infos in beiliegenden Fragebögen, das EVU als Teil des Einspeisevertrag deklariert ("Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteil:") und auch die Vertragsnummer des Einspeisevertrags tragen, benötigen das EVU dennoch:
- Erklärung zur Umsatzbesteuerung
- Finanzamt, Steuernummer
- meine Bankverbindung
Ich hab in den umfangreichen von mir eingereichten Unterlagen "Anzeige Inbetriebnahme einer Energieerzeugungsanlage nach §3 Nr. 5 EEG" nachgeschaut - diese Infos hatten Sie damals nicht erhalten.
Ich würde diese Infos in einen kurzen Brief schreiben, deren Formulare nicht verwenden, um nicht teilweise deren Einspeisevertrag zu ...legitimieren.
-Ist das so i.O.?