Hallo zusammen,
wir erhalten bald eine PV Anlage und ich habe bereits den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und eine Antwort meines Finanzamts erhalten. Bei dem Bogen hatte ich mich als Steuerpflichtigen unter 1.1 und meine Frau unter 1.2 (Ehegattin) eingetragen. Angehakt hatte ich "Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit".
In den Schreiben vom FA gibt es direkt an mich adressierte Briefe, die besagen, dass ich ein Unternehmen eröffnet habe und zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet bin, etc.
Es ist auch ein Brief an mich und meine Frau adressiert, in dem eine neue Steuernummer genannt wird, welche für die Einkommenssteuer verwendet werden soll.
Da ich der Betreiber der PV Anlage bin und die Rechnungen auch nur an mich adressiert sind und ich die Vorsteuer gerne zurückerhalten möchte und den Stadtwerken auch eine Steuernummer nennen soll:
Die neue Steuernummer kann ich verwenden, auch wenn diese für meine Ehefrau und mich gilt, weil ich das Unternehmen eröffnet habe und entsprechend Vorsteuern geltend machen kann. Gehe ich richtig mit dieser Annahme?
VG
EL_PV