Das heisst , dass der Anlagenbetreiber auch fordern kann, dass der NB den Anschluss der EEG-Anlage vornimmt.
darüber habe ich mir in der Vergangenheit auch bereits Gedanken gemacht - kennst du Fälle in denen das so umgesetzt wurde? Den Aufbau der Anlage kann ja gut und gerne "jeder" Elektriker gemacht haben.