Hallo Zusammen,
wir sanieren derzeit einen alten Hof. Im Sommer haben wir nach der Dachsanierung einer alten Scheune eine PV-Anlage mit einer Leistung von 25kWp errichtet. Auf dem Dach des Wohnhauses befindet sich noch eine Anlage mit 10kWp auf 2014. Die Wechselrichterleistung beträgt insgesamt 29kVA. Dies ist auch das Maximum was der EVU am Hausanschluss erlaubt (3x50A). Eine weitere Leistungserhöhung wird an diesem Hausanschluss (Anschluss 1) auf dieser Flurnummer (Flurnummer I) nicht akzeptiert.
Wir möchten nun eine weitere Scheune auf der gleichen Flurnummer sanieren und dort nochmals 30kWp installieren.
Einspeisung auf dem Hausanschluss (1) dieser Flurnummer (I) selbst wie gesagt nicht möglich.
Allerdings bestünde die Möglichkeit für die Einspeisung den Hausanschluss eines kleinen Häuschens (Hausanschluss 2) zu nutzen, dieses befindet sich ebenfalls im Eigentum. Das Häuschen steht auf einer anderen Flurnummer (II), grenzt jedoch direkt an die Flurnummer des Hofes (I) an. Leitungsweg wären 30m - ein Klacks.
Frage nun:
Muss der EVU die Errichtung einer neuen Anlage auf Flurnummer I mit Einspeisung am Hausanschluss (2) au Flurnummer (II) zustimmen? Kennt jemand die rechtlichen Hintergründe? Über die Suche wurde ich nicht wirklich schlau.
Danke und Gruß!
Jonny