keine Ahnung, das war die Auskunft der Hotline, aber die fachliche Kompetenz war generell fraglich.
die neue SonnenFlat X
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Ist es nicht etwas seltsam, Vertragsinhalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu definieren?
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Ist es nicht etwas seltsam, Vertragsinhalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu definieren?
Nö, das was für alle gleich ist, tust Du in die AGB, und die Unterschiede werden "Individualvertraglich" geregelt.
Es ist nur nicht immer üblich, alles über AGB zu regeln, seit es einige Abmahnwellen gegeben hat (=In den AGB dürfen bestimmte Dinge nicht eingeschränkt sein)
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Wo wird dann der Begriff "Freimenge" genau definiert? Lauf AGB wäre Freimenge die dem Betreiber zur Nutzung überlassene Strommenge - und nicht nur die aus dem Netz zurückgeführte Strommenge. Hier wäre Klarheit und Eindeutigkeit schon wünschenswert!
Steht, m.M.n., alles in den AGB drin.
Die Freistrommenge ist die dem Betreiber/Eigentümer des Speichers zur Nutzung überlassene Strommenge, die er Sommer wie Winter, tags oder nachts, zum Nulltarif (0 € an Stromkosten) verbrauchen kann, ohne dabei eine Kwh, zu den ständig steigenden marktüblichen Preisen, bezahlen zu müssen.
Genau da kommen wir zu den hier diskutierten Widersprüchen! Laut Sonnen – Flat X- Video ist die Freimenge eine definierte Strommenge, die über die Eigenversorgung hinaus (aus dem Netz) zur Verfügung gestellt wird.
Wenn jedoch der gesamte PV-Strom an Sonnen abgetreten wird, wäre die Frage: „Auf welcher Grundlage / mit welcher Bezeichnung bezieht der Sonnen-Betreiber seine Eigenversorgung, die ja Sonnen übereignet wurde“?
Nur wenn Sonnen hier Klarheit schafft, hat der Flat X-Kunde die Möglichkeit die Verträge klar zu verstehen und die Stromkostenentwicklung zu überblicken. Wenn hier nicht klar kommuniziert wird, wäre der Übervorteilung Tür und Tor geöffnet.
Wenn dann vielleicht noch Aussagen in den Raum gestellt werden wie: „Rein und raus aus dem Akku sind ja identisch“, entstehen sehr schnell erhebliche Abweichung und Folgen in der Kalkulation der Stromkosten. Das wäre schade um den langfristigen Ruf von Sonnen! Ich denke mit den aktuellen Informationen bleiben wir bei Widersprüchlichen Meinungen!
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Wenn jedoch der gesamte PV-Strom an Sonnen abgetreten wird, wäre die Frage:
„Auf welcher Grundlage / mit welcher Bezeichnung bezieht der Sonnen-Betreiber seine Eigenversorgung, die ja Sonnen übereignet wurde“?
Die Grundlage sind die AGB bzw. der Vertrag zwischen Sonnen und dem Betreiber der SonnenBatterie, darin ist alles geregelt/ sollte alles geregelt sein.
An Hand der Größe deines aktuellen Jahresverbrauchs, der Größe deiner PV-Anlage und der dazugehörigen SB wird dir deine jährliche Freistrommenge berechnet, die zu deinen errechneten Selbsterzeugungsverbrauchswert hinzugerechent wird.
Wer z.B. mit seiner PV-Analge ca. 15.000 kWh im Jahr erzeugen kann, bekommt mit einer 16,5 kWh großen Sonnenbatterie und dem errechneten Autarkiewert von ca. 80%, bei einem Jahresverbrauch von 6.400 kWh, eine Freistrommenge von 3.960 kWh/a.
Demnach gibt es vom neuen Stromlieferanten Sonnen (6.400 kWh/a x 80%) + 3.960 kWh/a = 9.080 kWh/a zum Nulltarif.
Bleibt der Verbrauch weiterhin bei diesen 6.400 kWh/a gibt es ein jährliches Cash-Back von Sonnen von 9.080 kWh/a - 6.400 kWh/a = 2.680 kWh/a, welches dann eine Rückzahlung von 2.680 kWh x 0,259 €/kWh = 694,12 €/a ergibt.
Hinzukommt noch die garantierte Gewinnbeteiligung für die Netzstabilisierung von mindestens 119 €/a.
Das macht dann in Summe 813,12 €/a, die Sonnen dem Betreiber der Eigenversorgungsanlage rückerstatten würde. Es werden somit in der obigen Konstellation nicht nur 0 € an Stromkosten gezahlt, sondern es gibt sogar gutes Geld zurück.
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Um "Sonnenstrom zum Nulltarif" oder "0 € an Stromkosten" zu glauben muss man schon reichlich benebelt durch die Weltgeschichte tapern, scheinbar scheint es anders nicht zu ertragen sein, da Du es auch noch so sehr betonst..
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Um "Sonnenstrom zum Nulltarif" oder "0 € an Stromkosten" zu glauben muss man schon reichlich benebelt durch die Weltgeschichte tapern, scheinbar scheint es anders nicht zu ertragen sein, da Du es auch noch so sehr betonst..
Wenn du das so sagst, dann muss es stimmen.
Und die Erde ist eine Scheibe.
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mit seiner PV-Analge ca. 15.000 kWh im Jahr erzeugen kann, bekommt mit einer 16,5 kWh großen Sonnenbatterie und dem errechneten Autarkiewert von ca. 80%,
Das will ich sehen das Du mit einer 15 Kwp Anlage 80% Autarkie schaffst.
Demnach gibt es vom neuen Stromlieferanten Sonnen (6.400 kWh/a x 80%) + 3.960 kWh/a = 9.080 kWh/a zum Nulltarif.
warum Gebe ich( Sonnen) jemanden der 6400kwh/ Jahr Verbraucht und davon 80% aus seiner eigenen PV Anlage also rund 5100kwh Eigenverbrauch hat und somit ja nur 1300 kwh Netzbezug hat eine derartig Hohe Freistrommenge?
welches dann eine Rückzahlung von 2.680 kWh x 0,259 €/kWh = 694,12 €/a ergibt.
Aha da liegt aber der Tote Hund begraben!
Gehen wir grob davon aus das die 15 KWp Anlage 15000kwh erzeugt, wenn der Eigenverbrauch ( 80%) von 5100 kwh abgezogen wird, bleiben einfach mal 10000kwh übrig die ich einspeise.
Dafür bekomme ich bei 10 Cent vergütung 1000,- Euro Jährlich an Vergütungdavon muss ich jetzt noch meinen Netzbezug von 1300 kwh bezahlen( 0,25 Cent ) sind 325 Euro
Bleiben im Jahr 675 Euro übrig.
Damit ist mein Strom bezahlt, ich habe also im Jahr 675 Euro und mein gesamter Strom ist bezahlt!
Ohne Sonnen und 80% Autarkie!
Es ist natürlich auch klar das diese Rechnung mumpitz ist, weil sich keiner mit 6400kwh Jahresverbrauch einen 16,5kwh Speicher hinstellt und nur 15 kwp auf dem Dach hat!
Und die 80% werden wohl auch nicht erreicht und damit wird weniger Freistrom vergütet!
und selbst bei 200 Zyklen x 15kwh im Jahr kann die Batterie nur 3000 kwh decken, also müssen für den Eigenverbrauch noch 2100 kwh aus der PV direkt bezogen werden. zzgl Verluste der Batterie!
Sorry mit 15kwp wird das wohl mal nix, das Schaffe ich nicht mal mit meiner 37,8kwp Anlage!
Und wie das Steuerlich genau gehandhabt wird weiss ich nicht, denn den Stromertrag abtreten ist nicht so einfach.
Und die Rückvergütung ist wiederum eine Einnahme!dazu kommt die Frage wie die Freistrommenge bzgl. der EEG Umlage zu behandeln ist.
die wird wohl von dir zu bezahlen sein, denn sie geht über deinen Zähler!
und bei 15 kwp und 16,5kwh Batterie wird wohl die Anlage recht teuer!
PS: bei 15000kwh Erzeugung und rund 1/3 Eigenverbrauch ohne Speicher also rund 2200kwh bleiben 13000kwh Übrig zum Einspeisen und diese werden mit 1300Euro vergütet
abzgl. Netzzukauf 4200 kwh x 0.25 cent rund 1000 Euro bleiben 300 in der Tasche übrig.
Dafür muss ich aber keine 12000,- Euro in einen Speicher investieren, das sind bei 20 Jahren auch 600 Euro / Jahr die ich mehr in der Tasche habe, mir bleiben also 900 Euro übrig nach allen Stromkosten.
Ohne Sonnen Ohne Mega Batterie und ohne irgendeine pseudo Flatx
Dabei muss man bedenken das die Batterie wohl keine 20 Jahre hält.
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habe gerade Kontakt zu Sonnen (Firma) aufgenommen und jetzt konkrete Daten zur Freimenge meiner Anlage erhalten:
Außerdem gibt es jetzt eine überarbeitete Web-Seite zur neuen FlatX. Ist jetzt alles genau erklärt!
Siehe Link: https://sonnen.de/info-sonnenflat/
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noch was, die Strompreise sind regional unterschiedlich, deshalb sind genaue Angaben nur über den örtlichen Sonneninstallateur möglich.