Bei 70 % reicht da ein 15 er WR
Aber sehr, sehr knapp ... bei cos phi 0,9 und 320er Modulen bräuchte er 15,68 kVA. Dann lieber etwas stärkere Module und einen 17,5 oder 20er WR.
Bei 70 % reicht da ein 15 er WR
Aber sehr, sehr knapp ... bei cos phi 0,9 und 320er Modulen bräuchte er 15,68 kVA. Dann lieber etwas stärkere Module und einen 17,5 oder 20er WR.
Module gehören unter den Giebel!
Also im Plan wären 340er Module Süd und Nord....
Habe fertig ...
Seit 25.März ist unsere 19.18kWp Solaranlage nun in Betrieb.
Sie wurde am Kostal Piko 20 auf 70% = 13.42kWp hart eingestellt.
Wir sind absolut zufrieden mit unserem Solateur, der die ganze Anlage in 2.5 Tagen
inkl. neuem Zählerschrank installiert hat! Immerhin musste südseitig 15m Gerüst
aufgebaut, dann die Seite mit 42 Modulen bestücken, Gerüst wieder abbauen und 7m Gerüst
über 2 Vollgeschosse nordseitig montieren um dort dann 17 Module anzubringen.
Die Lieferung der beiden Zähler hatte sich bis zum 30.März verzögert, unser alter 2-Wege
Zähler hat aber die bis dahin eingespeisten 342kW notiert, die ich zusammen mit den am
30.und 31.März produziertem Strom (149kW) = 491kW dem EV in Rechnung stellen kann.
Es war die richtige Entscheidung auch die Nordseite zum Teil zu belegen, ich bin erstaunt,
was diese vor allen an wolkigen Tagen an Ertrag bringt. Das Streulicht hat wohl einen
grossen Anteil daran, da bei klarem Himmel der Ertrag dort niedriger ist. Die Anlage hat in
113h Betriebszeit 671kWh geliefert.
Alle steuerlichen Dinge (die mir viel mehr Kopfzerbrechen brachten als die Anlage selber) sind
soweit in die Wege geleitet und die Anlage ist registriert.
Wir waren gut beraten, die vielen Tipps und Rätschläge hier im Forum zu beachten und bedanken
uns dafür ausdrücklich
Ein paar Dinge hätte ich noch gerne bestätigt:
1. Da ich bislang keine Rechnung dem EV geschrieben habe, und auch noch keine Vergütung erhalten habe
(Ist-Besteuerung gewählt) trage ich auch eine "0" in der Vorsteuererklärung für März ein ?
2. Unser Strompreis beträgt 24,33 Cent netto. Diesen Betrag muß ich auch nehmen um den selbst verbrauchten
Strom zu berechnen ? Und diesen sollte ich auch schon in der Vorsteuererklärung für März angeben ?
Wenn ich im März 100kWh prod. Strom selbst verbraucht hatte, muß ich also 24,33€ eintragen ?
und Grüsse,
PS:
Wenn jemand im Großraum Euskirchen einen sehr guten Solateur sucht bin ich gerne bereit,
den Kontakt mit ihm herzustellen.
Richtig toll geworden
- rückblickend (ohne madig machen zu wollen!!!) - Nord wären noch 3-5 Module gegangen - der Piko 17 hätte auch dafür (dicke!) gereicht.
Am 20er kannst du Nord nochmal 17 auslegen
Unser Strompreis beträgt 24,33 Cent netto. Diesen Betrag muß ich auch nehmen um den selbst verbrauchten
Strom zu berechnen ?
Ich würde es mit der Einspeisevergütung berechnen? Sachentnahme zu dem Preis den du anderweitig hättest erwirtschaften können...
Gruß und allzeit Sonne!
Flo
Feines Ding geworden.
da hätte wohl doch der 15er WR gereicht, aber ich glaubne auch das nord noch ein wenig nackig aussieht!
ansonsten prima!
1. Da ich bislang keine Rechnung dem EV geschrieben habe, und auch noch keine Vergütung erhalten habe
(Ist-Besteuerung gewählt) trage ich auch eine "0" in der Vorsteuererklärung für März ein ?
klar, aber bei 0 musst du nichts machen, also dauert es noch ein paar Monate bis die erste Zahlung kommt.
aber besser, wenn du schon eine Rechnung der Anlage hast, kannst du die eintragen und bekommst die MWSt zurück.
2. Unser Strompreis beträgt 24,33 Cent netto. Diesen Betrag muß ich auch nehmen um den selbst verbrauchten
Strom zu berechnen ? Und diesen sollte ich auch schon in der Vorsteuererklärung für März angeben ?
Wenn ich im März 100kWh prod. Strom selbst verbraucht hatte, muß ich also 24,33€ eintragen ?
das kommt nur in den Jahresausgleich, wie genau schau mal in der Photovoltaik Steuerhilfe vom Finanzamt Bayern, da steht alles drin. https://www.finanzamt.bayern.d…emen/Photovoltaikanlagen/
aber besser, wenn du schon eine Rechnung der Anlage hast, kannst du die eintragen und bekommst die MWSt zurück.
für Februar hatte ich schon eine Rechnung über ein Teilbetrag der Anlage.
Die MwSt. davon habe ich in der 1.Vorsteuererklärung im März angegeben. Eine Rückerstattung allerdings noch nicht erhalten.
Gibt es die "normalerweise" recht bald oder erst mit der Jahreserklärung ? Vielleicht liegt es ja auch an den bsonderen Umständen die z.Zt. herrschen
Den Tipp mit der Steuerhilfe lese ich alsbald.. Danke
"normalerweise" recht bald
ja
die Rückerstattung der MWSt, kann unter Umständen auch dauern, es wird seitens des FA bei PV Anlagen auch genau hingeschaut.
ob dies etwas mit der jetzigen Situation zu tun hat glaube ich weniger, bei mir hat man sogar eine Mitarbeiterin geschickt die tatsächlich sehen wollte ob die Anlage auch tatsächlich vorhanden ist.
die jetzige Situation könnte eher vorteilhaft sein.
und Rechnung an den VNB schreiben ist zwar möglich aber eigentlich vereinbart du mit dem VNB monatliche Abschläge nach Schätzung oder jährliche Abrechnung nach Zählerstand.