Mal sehen, ob der Kabelkanal und die verlegten Rohrbelüfter da reinfallen
Fallen sie nicht. Es sind Teile der zukünftigen PV-Anlage und kommen in die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten des bewegl. Wirtschaftsgut PV-Anlage.
Einzig die Vorsteuer kannst du bereits ziehen.