Ich habe da mal eine Frage!
Aus dem Forum habe ich gelernt, dass man vor der Inbetriebnahme der Anlage seine Steuernummer für die PV-Anlage beantragen soll. Das habe ich auch beim zuständigen FA (Enzkreis), Anfang September mit dem Fragebogen für PV-Anlagen gemacht. Nach 6 Wochen habe ich einen Brief vom FA erhalten mit dem Hinweis, zur weiteren Bearbeitung des Fragebogens und zur Vergabe der Steuernummer sind noch nachfolgende Belege notwendig:
1. Einspeisevertrag v. Energieversorgungsunternehmen
2. Wirtschaftlichkeitsberechnung der PV-Anlage
3. Rechnung über die PV-Anlage
Die angeforderten Unterlagen werden aufgrund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung erbeten.
Ich habe zwar eine Zusage vom Energieversorger aber noch keinen Vertrag, der neue Zähler wurde vor 1. Woche installiert, seitdem läuft die Anlage.
Ich habe die Zusage vom Energieversorger (nicht Vertrag), eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die inzwischen erhaltene Abschlußrechnung der PV-Anlage vor ca. 4 Wochen dem FA zukommen lassen.
Antwort gab es bisher keine!
Wie soll ich meinen steuerlichen Pflichten nachkommen, wenn das FA nicht willig ist mir eine Steuernummer zu vergeben?
Gab es schon solche Fälle?
Gruß
Siggi