ich darf die Anlage noch nicht in Betrieb nehmen (warum auch immer), solange der Zähler nicht gewechselt wurde
Kannst er eine solche Behauptung durch ein Gesetz belegen? Nein, kann er nicht, denn sie ist falsch.
Heißt für dich: Schalt die Anlage ein, ich hoffe sie ist konfiguriert.
Ich habe dazu einen Artikel der Clearingstelle in den FAQ verlinkt.
Zitat von aus meinen FAQZählerstand mit Datum jetzt + bei Inbetriebnahme dokumentieren, Solaranlage nach Fertigstellung einschalten + laufen lassen, auch wenn sich der Zähler für ein paar Wochen rückwärts dreht bis der Zweirichtungszähler kommt, denn § 18 Abs. 2 MsbG (verweist auf § 71 Abs. 3) erlaubt dem gMSB die Schätzung von Verbrauchswerten!
Schau dir mal den Link an und reich das deinem Installateur weiter. Er ist auf dem Holzweg. Hast du die Anlage als Sonnenschutz fürs Dach gebaut oder möchtest du in den nächsten sonnigen schönen Tagen Strom ernten?
SCHALT EIN! es ist legal.
Mit Corona&Co, wer weiss, wann mal jemand herkommt
Eben. Sehr gut, jetzt lese ich dass du schon eingeschaltet hast. PERFEKT! ALLES RICHTIG GEMACHT!
dass es zu irgendeinem Problem werden kann, wenn man die Anlage vor dem Zählerwechsel in Betrieb nimmt? Anmeldung bei der Bundesnetzagentur habe ich gemacht.
Außer dass Pfeifen unberechtigt dumm tun: Nein. Du hast legal gehandelt. Lass die Anlage laufen. EInspeisezusage des VNB liegt dir (als Folge des reichtzeitigen NAB) vor?
Ich erwarte für die Zeit auch keine Einspeisevergütung,
doch, die steht dir zu. Du lieferst Strom, der ist zu vergüten. Deine weichen Werte sind hinreichend genau für eine vorübergehende Messung und folglich Vergütung!
Sehr schön dass du erst einschaltest und jetzt fragst. Oft läuft das andersrum samt langen Diskussionen...
"Testbetrieb" wird bis Einbau des Zählers gefahren UND vergütet, s.o.
Wenn du ZSK oder BKE hast muss für den Zählerwechsel nichmal ausgeschaltet werden. D.h. deine Anlage läuft jetzt ununterbrochen bis Stromausfall. Viel Freude damit!