Hallo,
Ich hatte beabsichtigt, ein E-Auto zu leasen. Folglich wollte ich eine Wallbox mit 22kw installieren. Der VNB meinte, er müsse alles auf 63A absichern und übermittelte ein Auftrag über 900€.
Nachdem ich mitgeteilt hatte, dass ich bereits 63A-Absicherung hätte, wollte er es erst nicht glauben. Nachdem es zigmal hin und her ging meinte ich dann, dann baue ich eben eine 11kw-Wallbox ein. Damit die Diskussion ein Ende hätte.
Jetzt kam darauf hin diesevAntwort:
Allerdings ist die Situation so, dass die Sicherungen ( 63A ) offensichtlich schon verbaut sind, ohne dass in der Vergangenheit ein BKZ ( Baukostenzuschuss ) entrichtet wurde.
Die Wallbox kann in diesem Fall, auch auf 11 kW begrenzt werden, hier benötigen wir die Anmeldung mit selbigem Wert, die Hausanschlusssicherung müsste in diesem Fall von 63A auf 50A reduziert werden und die elektrische Anlage angepasst werden.
Erstens habe ich dies nicht eingebaut oder einbauen lassen, sondern dann der Voreigentümer.
Ist das wirklich rechtens?
Dabke