Hallo zusammen,
ich habe jetzt viel im Forum gesucht zur Absetzbarkeit des Internetanschlusses. Für mich habe ich rausgelesen, dass pauschal 5€/Monat eine plausible Höhe ergibt.
Jetzt stehe ich allerdings vor der Frage, wo ich diese 5€ eintragen muss. Kommen die schon in die Umsatzsteuervoranmeldungen? Oder erst in die Umsatzsteuererklärung?
Sorry, falls das für die Steuerexperten klar ist. Für mich sind es gerade die ersten Monate und da habe ich noch ein paar Anlaufsschwierigkeiten
Danke schonmal!
PS: Gleiche Frage gilt natürlich auch für die Grundgebühr des Stromanschlusses. Ohne den Anschluss arbeitet der WR ja nunmal gar nicht.