Hallo Smoker,
wenn ich mich richtig erinnere kann man im MaStR auch für andere eine Anlage anmelden.
Keine Ahnung wie das dann läuft wenn man noch Daten nachtragen muss wie z.B. eine Anlagennummer die der VNB vergibt?
Hallo HansiM,
der VNB will in seinem Antrag doch die Besätigung vom MaStR sehen.
Mein Speicher hat einen Integrierten Wechselrichter, daher denke ich müsste es gehen.
Wenn kein weiterer WR da ist für die Einspeisung gehörst du zu den Sonderfällen mit Abschreibung für Speicher.
Aber die Gewinnrechnung macht mich stutzig:
1. Netzeinspeisung xxx kWh x Einspeisevergütung + MwsT
2. der eigen Verbrauchte Strom, ich gehe mal von über 70% aus. Den muss ich auch versteuern? Bzw. in die Gewinnrechnung einbringen?
Die MWst ist ein Durchlaufposten, kannst also aus deiner Rechnung streichen.
Als Ausgaben hast du dann hauptsächlich die Abschreibung abzuziehen. Ich vermute da bleibt dann kein Gewinn mehr.
Der eigenverbrauchte Strom ist wie der verkaufte Strom zu berücksichtigen (9,x ct/kWh).
Für den EV musst du UST zahlen (Stichwort uWA). Das hat aber nichts mit der EKSt zu tun.
(Je nach Preis für den Bezugsstrom sind das ca. 50€ je 1000kWh EV)