Hallo zusammen,
kurze Info: wenn dieser Entwurf durchkommt und das Gesetzt wirksam wird, ist - bis auf weiteres - die Umsatzsteuer-Voranmeldung in den ersten zwei Jahren nur noch vierteljährlich abzugeben und nicht mehr wie bisher monatlich.
Link (s. ab S.35 unten):
Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
Auszug:
" Als eine Maßnahme sollen daher Unternehmen im Jahr der Gründung und im Folgejahr von der monatlichen Voranmeldung befreit werden. Mit der (befristeten) Aussetzung der Anwendung der Regelung sollen Gründer von Bürokratie entlastet werden. "
Für mich zu spät - für andere hoffentlich eine Erleichterung. Wenn es denn kommt.
cu,
agerhard