Hallo zusammen,
ich habe den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Hamburger Finanzamt geschickt und nun Antwort erhalten.
Ich habe eine neue Steuernummer erhalten und im Schreiben steht, dass diese für:
- Umsatzsteuer
- Gewinnerzielung nach §4 Abs. 3 EStG
gilt.
Heisst das nun, das ich diese Steuernummer angeben muss wenn es sich um Belange der Photovoltaikanlage handelt?
Sprich muss ich wenn ich meine Einkommenssteuererklärung mache, wieder meine bisherige Nummer angeben?
Es steht ja dort leider explizit nicht, dass sie auch für die Einkommenssteuer gilt
Oder gilt diese neue Nummer nun doch für beides?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus