Hallo Forum,
ich hab' mal eine vermutlich ziemlich kurios anmutende Frage...
Ich habe die Unterkonstruktion für eine zweite PV-Anlage auf dem Carport vorbereitet, weil der Untergrund baulich schwierig ist und keinen Standards entspricht. Das auch, weil der bevorzugte Installateur bei einem von ihm gelieferten Gestell monatelang nicht in die Puschen kam. Nun stellt sich heraus, dass er die Module nicht montieren möchte, da er dafür keine Statikberechnungen durchführen kann und deswegen keine Gewährleistung dafür übernehmen möchte. Kann ich soweit verstehen und nachvollziehen. Er bot mir an, nur die Elektrik ab den Modulen zu machen, aber für die Eigeninstallation fehlt mir Knowhow im Bereich Befestigungssystem SOL-50, Solaredge, Verkabelung und generell Zeit, Werkzeug usw.
Ich halte meine Konstruktion aber für stabil genug und habe dem Installateur angeboten auf die Gewährleistung für die Statik zu verzichten, meinem Willen nach würde er also nur für die Elektrik haften müssen. Jetzt habe ich nachgelesen, dass das das BGB aber nicht zulässt zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson, selbst wenn ich das möchte.
Meine erste (und bisher einzige) Idee war nun als eigentlich Angestellter für nur ein paar Wochen ein Gewerbe als Selbstständiger anzumelden, da der Gewährleistungsausschluss per Vertrag zwischen Unternehmen möglich ist. Als Unternehmensziel würde ich halt Stromerzeugung angeben. Allerdings kann ich die Auswirkungen nicht so ganz überblicken - hat jemand ne Idee, wie das das Finanzamt aufnehmen würde? Könnte ich trotzdem mit Vorsteuererstattung, Umsatzsteuer(voranmeldung) und EÜR dann die zweite Anlage mit der ersten zusammen abrechnen? Bei Gewerbeabmeldung würde dann das Betriebsvermögen wieder an mich als Einzelperson übergehen? Oder ist das als Selbstständiger sowieso alles dasselbe? Also manche melden ja mit dem Bau einer privaten PV-Anlage auch sowieso ein Gewerbe bei der Stadt an...
Ich weiß, klingt ziemlich wirr, aber mir fällt gerade nichts anderes ein. Hat jemand ne andere Idee? Würde halt gerne beim gleichen Installateur bleiben, so von wegen alles aus einer Hand (zumal der WR der zweiten Anlage am gleichen Speichersystem wie die erste Anlage angeschlossen werden soll), sonst schiebt die eine Firma ein potenzielles Problem auf die andere Firma und andersrum...
Viele Grüße, Steffen