Es geht um die Errichtung einer Freiflächenanlage auf dem Gelände einer Kiesgrube/ Erdmassendeponie.
Hier ist ein Geländebereich wo früher Kies abgebaut wurde, jetzt mit Erdmassen verfüllt. Die Idee ist in diesem Bereich eine FFA zu errichten.
Für den Deponie gab es seinerzeit eine Plangenehmigung.
Ich habe nun erfahren, dass es für PV-Freiflächenanlagen auf Deponien Baurecht erlangt werden kann ohne dass ein Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik" aufgestellt werden muß. Die Errichtung der FFA müsste von einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung (war ja damals für dem Deponiebetrieb erforderlich) erfasst werden.
Hat hierzu jemand Erfahrungen? Gibt es Beispiele?
Wer hat das schon einmal durchexerziert?
Experten gesucht
Danke im voraus.