Die ueWA entspricht in etwa dem Strompreis mit allen Nebenkosten bei deinem Energieversorger
(Das wären über 30 Cent uWA je kWh EV. Damit wäre EV deutlich teurer als Netzbezug!)
Richtig ist imho, dass die Steuer zu entrichten ist, die angefallen wäre wenn der EV aus dem Netz bezogen worden wäre.
Bei fixem Grundpreis hat dieser keine Relevanz - und es ist der MwSt-Anteil im kWh-Preis zu verwenden.
Logisch. 2000 kWh mehr Bezug hätten 2000 * Nettopreis * 0,19 an MwSt zur Folge gehabt.
Grundpreis ist mE nur relevant wenn er variabel ist.
Dazu müsste schon der VNB die KUR wählen
es amüsiert mich jedes Mal das zu lesen
Steuer auf unentgeltliche Wertgabe
Nun bin ich verunsichert. Anhand der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertgabe kann
a) die unentgeltliche Wertgabe
b) die Steuer auf unentgeltliche Wertgabe
berechnet werden.
c) beides, da synonym verwendbar?
Ist ueW die korrekte Abkürzung?