Hallo! Ich bin neu hier, da ich jetzt doch mal Hilfe brauche. Folgendes: Unsere Anlage war schon lange geplant für unseren Neubau (Kaufvertrag im Juli 2018 unterschrieben). Anfang des Jahres 2019 haben wir die Module bekommen, im Juli 2019 den Speicher. Unser toller Installateur hat keine Netzverträglichkeitsprüfung gemacht ( "machen wir am Schluss alles zusammen, wird bei solchen kleinen Anlagen eh durchgehen"). Nun ist es so, dass ich ihm damals das Formular für die Inbetriebnahme geschickt habe, er das aber anscheinend nie weitergeschickt hat, da der Netzbetreiber uns nicht finden kann. Die Zähleranmeldung folgte auch erst Anfang September, wir haben schon unheimlich Druck gemacht bei ihm. Frage: Die Höhe der Vergütung der Einspeisung (wenn wir denn einspeisen können), wird ja anhand des Formulars der Inbetriebnahme genommen. Können wir das nachträglich noch einreichen? Die Dame am Telefon heute meinte nämlich zu meinem Mann, dass das Datum gilt, wann der Antrag bearbeitet wird. Das sind ja schon Unterschiede, ob wir von Juli oder von Dezember ausgehen. Unser Gedanken sind nämlich, ihm die Rechnungen zu kürzen, weil er dem Vertrag ja nicht nachgekommen ist (Formulare einreichen beim Netzbetreiber). Ich hoffe, dass sich alles noch zum Guten wendet.
Probleme bei der Anmeldung unserer PV Anlage
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Oh, oh, da liegt wohl ganz viel im Argen!
- Warum kauft man eine Anlage (bei fallenden Anlagenpreisen) so weit im Voraus?
- Warum Speicher?
- Was steht genau im Vertrag zu den Anmeldeleistungten und zu den Terminen?
- Wurde die Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNA) gemeldet?
- Wann waren Module und Wechselrichter montiert, verbunden und betriebsbereit?
- Wenn der Netzbetreiber (VNB) bisher noch garnichts erhalten hatte, könnten u.U. weitere 2 Monate EEG-Vergütung dahin sein!
- Was sagt der Solarteur zu den Vorwürfen?
Die Dame am Telefon heute meinte nämlich zu meinem Mann, dass das Datum gilt, wann der Antrag bearbeitet wird.
Entweder die Dame am Telefon hatte keine Ahnung oder ihr habt sie falsch verstanden!
Siehe § 3 Abs. 30 EEG 2017:
Zitat30. „Inbetriebnahme“ die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren
Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die
technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb
vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör
installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der
erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme,
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Hallo! Lieben Dank für deine Antwort.
Es fing schon von Anfang an, dass es nicht läuft. Wir haben die Anlage gekauft und dann hatte die Firma Q Cells Lieferschwierigkeiten (angeblich). Dann kamen endlich die Module, dann plötzlich hatte der Speicher Lieferschwierigkeiten.
Im Vertrag steht nur, dass er das behördliche mitmacht bzw. alle Anmeldungen. Fakt ist nun mal, dass er sich dabei nicht an die Schritte der WEMAG gehalten hat und wir komplett im Regen stehen. Die Anlage selbst läuft ja mittlerweile, dank eines normalen Zählers erstmal. Aber wir werden, wenn wir Pech haben, keinen einzigen Watt einspeisen können. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur haben wir selbst gemacht, also ja. Dort ist auch der Tag angegeben, als die Anlage betriebsbereit war.
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Der Solateur ist ein einziger Schwachmat und tut immer noch so, als wenn ihn keine Schuld trifft.
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