Elster Steuerliche Erfassung und Bürokratiewahnsinn

  • Hallo,


    bei mir wird nächsten Monat eine PV Anlage installiert mit einer Leistung von etwa 9.1 kwp. Nun denn, habe ich mich bei Elster angemeldet und anfegangen den Fragebogen für die seuerliche Erfassung auszufüllen. Bei Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung habe ich wie mehrfach hier im Forum vorgeschlagen leer gelassen. Allerdings mag das Elster das garnicht und will das aufgefüllt haben.

    Bei meinem Anruf beim Finanzamt sagte man mir. Ich müsse das so gut es geht ausfüllen und auch die Angaben bei nichtselbstständiger Arbeit ausfüllen, damit geprüft werden kann ob es sich um Liebhaberei handelt, weil es dann passieren kann das man die Umst. nicht zurückbekommt.

    Nun jetzt bin ich total verwirrt. Soll ich das so wie die Frau will so gut es geht ausfüllen? Ich weis ja noch garnicht wie hoch meine Autarkie sein wird, wieviel ich Einspeise? Und muss ich den Selbstverbrauch auch mitreinrechnen?


    Danke schonmal im Voraus. :roll:

    E3/DC - S10 Hauskraftwerk 13 kwh

    29x 315 Watt Module 9,135 kwp

  • Bei Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung habe ich wie mehrfach hier im Forum vorgeschlagen leer gelassen. Allerdings mag das Elster das garnicht und will das aufgefüllt haben.

    Dan schreibe dort 1 € rein.

    Wenn ich die gute Finanzamtfrau richtig verstanden habe kann es dann passieren, daß es als Liebhaberei abgestempelt wird womit keine Umst. Rückzahlung erfolgt. Denn das Finanzamt geht dann von keiner Gewinnabsicht aus.

    Angenommen ich schätze die Zahlen sogutes geht und trage diese ein. Muss ich neben der Einspeisevergütung auch den Eigenverbrauch mit rechnen? Und von welchem kwh Preis gehe ich bei Eigenverbrauch aus? Bei einem anderen telefonat mit dem Finanzamt sagte man mir bei der Frage nach der Umst. für den Eigenverbrauch das Zitat:"Der Bezugspreis der Umst. für den Eigenverbrauch ist die Einspeisevergütung und nicht der aktuell bezahlte kwh preis vom Stromlieferanten".

    E3/DC - S10 Hauskraftwerk 13 kwh

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  • Seit wann müssen Betreiber "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung" machen:?:

    Ich wünschte, ich könnte das selbst bestimmen:!:;)

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Du brauchst da keine Angst haben, die Frau erzählt die Unwahrheit. Liebhaberei betrifft die Einkommensteuer, es ist im Gegenteil sogar wünschenswert, wenn du das bekommst. Dann brauchst du keine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen.

    Die Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzugsberechtigung dagegen hängt an dem Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb (Einkünfte, nicht Gewinne!). Eine Gewinnerzielungsabsicht ist keine Voraussetzung dafür.

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • Du brauchst da keine Angst haben, die Frau erzählt die Unwahrheit. Liebhaberei betrifft die Einkommensteuer, es ist im Gegenteil sogar wünschenswert, wenn du das bekommst. Dann brauchst du keine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen.

    Die Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzugsberechtigung dagegen hängt an dem Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb (Einkünfte, nicht Gewinne!). Eine Gewinnerzielungsabsicht ist keine Voraussetzung dafür.

    Es geht ja auch um die Einkommenssteuer. Hab mich anscheinend nicht richtig ausgedrückt Sorry.

    Also im Elster Punkt 13 heisst der Punkt. Angaben zur Festsetzung zur Vorauszahlung (Einkommenssteuer/Gewerbesteuer). Wenn ich unter Gewerbeeinkünfte 0 eintrage wird das akzeptiert und keine Fehler angezeigt. Nur wäre das so korrekt? Nicht das das FA mir später Probleme macht. Oder sollte ich einfach von 8500 kwh ausgehen und 850€ bzw. 200€ für dieses Jahr eintragen?

    E3/DC - S10 Hauskraftwerk 13 kwh

    29x 315 Watt Module 9,135 kwp

  • Ich kann dir nicht definitiv sagen, was du da eintragen sollst. 0 halte ich für eine schlechte Idee. Ohne Einkünfte keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Ich würde einfach einen einigermaßen realistischen Wert schätzen.

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • Du hast zur Anlagenplanung doch bestimmt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem zu erwarteten Einnahmen durch die Einspeisevergütung bekommen. Diese Werte kannst du übernehmen. Sind eh nurSchätzungen.

    Aug.2018: 26,7kWp Ost 9,6 - Süd 6,3 - West 10,8 , E3DC S10 mit 15 kW Speicher und SMA STP-8000

    Seit 15.07.2019 "fossil" Co2 freies Haus 5kWth Aquarea LWWP, Feinwerk BWWP, seit 05.2023 Tesla YLR. Fiat500e MJ22 an einer OpenWB (Überschussladung) - Autark von April-Okt


    Meine Anlage mit Monatsertragswerten

    Wirtschaftlichkeitsberechnung (Steuern, Abgaben, Abschreibungen usw.)

    und letzten Post für (akt.Version Post #428 Version 4.01):!::!:

    Version 4.01 EEG2023 mit Makros

  • Liebhaberei betrifft die Einkommensteuer, es ist im Gegenteil sogar wünschenswert, wenn du das bekommst. Dann brauchst du keine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen.

    Hallo Monsmusik,

    wenn man sich einen finanziellen Vorteil erwartet, ist es keinesfalls wünschenswert wenn das Vorhaben vom FA als Liebhaberei gewertet wird. Dann kann man auch die Verluste nicht mit Einnahmen aus anderen Quellen verrechnen um die Steuer zu drücken. EüR darfst du ggf. trotzdem machen. ;)


    Möglichst teuer Einzukaufen um drauf zuzahlen ist wirtschaftlicher Unsinn. :huh:

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))