In einer Entschließung fordert Bayern, dass eine deutlich verbesserte Förderung für Photovoltaik-Anlagen im EEG. Neben der Streichung des 52-Gigawatt-Deckels verlangt die bayerische Regierung die sofortige Abschaffung der EEG-Umlage für Eigenverbrauch, auch gemeinschaftlichen, für Anlagen bis 40 Kilowatt und eine Verpflichtungsabnahme für Überschussstrom sowie die Förderung innovativer Agro-Photovoltaik-Anlagen.
52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung „ersatzlos zu streichen“
So werden von der Bundesregierung Anreize zum Ausbau großer Dachanlagen über 750 Kilowatt gefordert. Diese müssen derzeit mit Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen konkurrieren und ziehen dabei meist den kürzeren.
höhere Festvergütungen für Photovoltaik-Anlagen
innovative Versuchsanlagen für Agro-Photovoltaik ermöglicht und evaluiert werden
die EEG-Umlage für Eigenverbrauch aus Anlagen bis 40 Kilowatt „ausnahmslos entfallen“. Bei Eigenverbrauch aus Anlagen bis 100 Kilowatt sollte Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Förderung zu verzichten und im Gegenzug keine EEG-Umlage auf den selbstverbrauchten Solarstrom zahlen zu müssen. Zudem sollte für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt eine Überschussstromabnahme eingeführt werden. In diesem Zuge könnte eine Vergütung gewährt werden, die sich am Monatsmarktwert orientiert.
ab 2021 aus dem EEG laufenden Photovoltaik-Anlagen fordert Bayern von der Bundesregierung eine einfache Neuregelung. Betreiber dieser Anlagen sollten automatisch in die Überschussstromabnahme wechseln. Falls sie das nicht wollten, könnten sie widersprechen. Sie würden dann ebenfalls weiterhin eine am Monatsmarktwert orientierte Vergütung für den überschüssigen Solarstrom erhalten, den sie einspeisen.
Quelle: https://www.pv-magazine.de/201…vorteil-der-photovoltaik/