die Anlage wurde doch dem Netzbetreiber gemeldet? Also worauf wartest du noch ?
EINSCHALTEN !
die Anlage wurde doch dem Netzbetreiber gemeldet? Also worauf wartest du noch ?
EINSCHALTEN !
Dem Netzbetreiber wurde ein Einspeisebegehren gemeldet. Das die Anlage bereits steht, weiß er (noch) nicht.
Kann mir dazu jemand Infos zu dieser kaufmänischen Inbetriebnahme geben? Vielleicht ist das ein Weg?
Rufe dort an und frag nach dem Status bzw lass dir die Technik geben dass die rechnen und genaue Info geben.
Ich kann mich nur Pflanze anschliessen, rede mit deinem VNB. Du kannst zunächst offene Fragen stellen,
- wieso keine Rückantwort?
- Fehlen Unterlagen?
- spricht etwas gegen die Inbetriebnahme?,
und dann die Antworten hier posten, das macht die Sache wesentlich einfacher. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du den genauen Zählerstand bei technischer Inbetriebnahme dokumentierst, da sonst die neue Anlage mit dem höheren Satz der alten vergütet wird, und das könnte man dir negativ auslegen. Ferner solltest du die kaufmännische Fertigstellung sauber dokumentieren können, mit Fotos, Protokoll und Rechnung zum Zeitpunkt. Hier hat die Clearingstelle neulich eine Neuerung rausgehauen, dass ohne den Erwerb der Anlage durch den Betreiber eine kfm. INB nicht akzeptiert wird.
Gruß
gruennetz
Danke für Deinen Hinweis mit der Clearingstelle bei der INB.
Beim VNB nachfragen steht für morgen auf dem Programm.
Bei der Größe kommt erst mal eine Netzverträglichkeitsprüfung.
Bei mir zieht leider auch über 3 Monate hin. Der VNB wollen erst eine Netzprüfung machen laut ihre Aussage.
IBN Anzeige sowie Zähleranträge wurde es gemacht.
Mehrmalige nachfragen, kommt auch keine Antwort zurück.
Ich seh nicht ein, dass meine Anlage still steht. Ich hab einfach eingeschaltet, weil mein HA mit 4 x 150 Al hat.
So heute angerufen - Hotline mit der üblichen Wartezeit, dann ein Hotliner, der mir den Status meiner Anfrage mitteilte:
Netzberechnung ist erfolgt, es ist ein positiver Bescheid zu erwarten.
"Es ist ein Aufgabe im System zur Erstellung eines Bescheides hinterlegt"
Wann diese Aufgabe abgearbeitet wird, konnte der Hotliner mir nicht sagen: "Die Aufgaben werden der Reihe nach abgearbeitet"
Eine Verbindung in die zuständige Abteilung wollte der Hotliner mir nicht herstellen.
Etwas Schriftliches wollte er auch nicht veranlassen.
So richtig befriedigend war das nicht....
Ich werde jetzt ein paar Tage warten (vielleicht klingelt ja morgen der Postbote) und dann werde ich die Anlage in Betrieb nehmen, die neuen Daten ins Stammregister eintragen und dem VNB dies via Abnahmeprotokoll mitteilen. Zusätzlich bekommt er noch die Zählerstände, damit eine korrekte Abrechnung erfolgen kann.
So sollte ich mir die Vergütungssätze für diesen Monat sichern können?!?
Die Anlage ist mittlerweile gebaut, steht im Standby und ich verliere jeden Monat Geld durch die Degression der Vergütung.
Wenn positiver Bescheid angekündigt ist würde ich (das ist aber keine Aufforderung!) einschalten. Schade um den guten Strom der nicht ins Netz geht bisher!
Der E bestätigt dir die IBN. Welches Datum war das? Der damalige Satz gilt!
Ich habe vor drei Monaten ein Einspeisebegehren eingereicht (Eingang wurde bestätigt). Seitdem passiert nichts.
Warum hast du nicht spät. nach 8 Wochen beim VNV angerufen oder - besser noch - ihm ein kleines Erinnerungsschreiben z.B. mit folgendem Text geschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am ……….. einen Antrag auf Anschluss einer ……. kWp Photovoltaikanlage nach Ihren Vorgaben gestellt. Eine vom ………datierte Eingangsbestätigung liegt mir vor.
Gemäß § 8 Abs. 6, EEG 2017, haben Sie mir das Ergebnis über die Prüfung des Netzanschlusses inkl. notwendiger Informationen zum Anschluss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Antragseingang zu übermitteln.
Diese Frist ist nunmehr abgelaufen, ohne dass ich eine Netzanschlusszusage oder anderweitige Informationen erhalten habe!
Ich möchte mich an dieser Stelle über das Fristversäumnis beschweren und fordere Sie auf, mir die entsprechenden Unterlagen umgehend zukommen zu lassen!
Sollte ich bis spätestens ……………. keine Unterlagen erhalten haben, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Rechte beauftragen.
Eventuelle Schadensersatzforderungen durch das Versäumen der Frist behalte ich mir ausdrücklich vor."