Hmm, ob das Urheberrechtlich abgeklärt ist? Naja soll mir egal sein, ich habe die ESTW ergänzt.
Sammelthread: Umgang der VNBs mit steckerfertigen Erzeugungsanlagen
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LVN ist grad die Seite nicht erreichbar - hab schon angerufen...
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Das Formular von meinem NB sieht ähnlich aus. Auch er lässt nach Rücksprache maximal 600Wp zu.
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Das Formular von meinem NB sieht ähnlich aus. Auch er lässt nach Rücksprache maximal 600Wp zu.
...aber hier ergänzt um die gesamte Nenn-Leistung AC.
SWN beschränkt also nicht die Modul-Leistung, sondern schaut, wie viel eingespeist wird. So soll es sein!
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KaFaBe dir wurde nach Rücksprache ausdrücklich mitgeteilt, dass die Modulleistung auf 600Wp begrenzt sei? Oder die WR-Leistung? In dem PDF wird unter "Anlagendaten" sauber zwischen den beiden Größen unterschieden, und weiter unten steht dann nur "Leistung", das ist zweideutig. Also falls du da weitere Infos hast würde ich mich über eine Antwort freuen.
Grüße
Ben
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Regionetz, hat noch kein Fromular, und ich habe gehört das die noch drüber entscheiden ob sie eins veröffentlichen.
Mann kann aber das vorhandene normale Formular nehmen. Natürlich noch die Zertifikate dabei.
Dann noch schriftlich mitteilen das es sich um eine Stecker PV handelt, keine Vergütung bezogen wird und der Strom nicht an dritte verkauft wird. Dann noch um die bitte der installation eines Zweirichtungszählers.
Anmeldung geht auch per Mail.
Kleiner hinweis: Bei mir ist der Auftrag des ZWR tauschs zwischen der Abteilung "Einspeisung" und "Zähler" verloren gegangen. Wenn ihr also 1 1/2 Monate nichts hört, mal nachfragen.
PS: Je nach Mitarbeiter ist der unterschied zwischen Pmax Wechselrichter und Pmax PV Module nicht bekannt. (Den Seitenhieb musste ich noch mitnehmen)
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Dann noch um die bitte der installation eines Zweirichtungszählers.
das sollte streng genommen das Problem des Messstellenbetreibers sein das zu entscheiden.
Technisch reicht ein rücklaufgesperrter Zähler aus - ich würde mir wünschen dass das endlich erkannt und die Kosten für den Kunden reduziert werden. Da der 2R (noch) nicht nachhause telefoniert und ihn auch keiner abliest halte ich die Installation für "vergebene Liebesmüh".
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Ist auch kein technischer Grund sondern ein abgrenzungstechnischer Buchhaltungsgrund.
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Der Zweirichtungszähler hat irgendwie schon seine Berechtigung. Der NB will wissen, wie hoch seine Leitungsverluste sind. Wenn es aber in jedem 5. Haus eine Gorilla-Anlage gibt, die 200 kwh im Jahr ins netz verschenkt, bekommt er Zahlen mit denen er nichts anfangen kann. Oder es gibt irgendwo vermeidbare Leitungsverluste, die nicht behoben werden, weil sie unbemerkt bleiben.
Kurzum: Auch geschenkter Strom soll buchhalterisch erfasst werden.
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Der Mann in den Bergen
Der Zweirichtungszähler hat irgendwie schon seine Berechtigung. Der NB will wissen, wie hoch seine Leitungsverluste sind. Wenn es aber in jedem 5. Haus eine Gorilla-Anlage gibt, die 200 kwh im Jahr ins netz verschenkt, bekommt er Zahlen mit denen er nichts anfangen kann.
Werden dann bei einem 2 Richtungszähler mehr Netzentgelte auf meiner Bezugsrechnung in Rechnung gestellt ?