Du machst dir echt zuviele Gedanken.
Außerdem kaufe ich dir deinen Hintergrund nicht ab.
Mit Unehrlichkeit hier im Forum kommst du nicht weit(er).
Du machst dir echt zuviele Gedanken.
Außerdem kaufe ich dir deinen Hintergrund nicht ab.
Mit Unehrlichkeit hier im Forum kommst du nicht weit(er).
Wie schon häufig geschrieben, wer in D seine netzparallel Anlage nicht in MaStaR registriert begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wer sich registriert, gibt automatisch seinen VNB einen Hinweis
Genau so ist es, in meinem Fall hatte ich ein Detail bei der MaStaR-Registrierung aus Versehen anders angegeben als bei der Anmeldung beim VNB. Darauf bekam ich den Hinweis, dass die Daten nicht übereinstimmen und sollte die korrigieren.
ruediger4321 : Auch wenn du meinst, man kann hinterm Zähler quasi machen was man will, die geltenden TAB und dein VNB sehen das anders.
Bis der VNB mal einen Schülerpraktikanten hinsetzt, der die Anmeldungen mit den Google-Maps-Bildern aus der Luft vergleicht... Ich hatte mir das auch mal überlegt, aber irgendwie war mir schon ein bisschen unwohl bei dem Gedanken.
Die Bilder bei Google Maps sind allerdings nicht ansatzweise Echtzeit-Satellitenbilder. Sie sind in der Vergangenheit eher selten aktualisiert worden: hat vier oder fünf jahre gedauert, bis unsere 20 qm2-ST-Anlage erstmalig auf Google Maps zu sehen war. Und sie schaut dort übrigens genauso aus wie die PV-Anlage auf dem Dach unseres Nachbars. ST ist genehmigungsfrei, PV ist anmeldepflichtig: ziemlicher Aufwand für den Schülerpraktikanten die kleineren PV-Anlagen von den ST-Anlagen zu unterscheiden.
Die Bilder bei Google Maps sind allerdings nicht ansatzweise Echtzeit-Satellitenbilder. Sie sind in der Vergangenheit eher selten aktualisiert worden: hat vier oder fünf jahre gedauert, bis unsere 20 qm2-ST-Anlage erstmalig auf Google Maps zu sehen war.
Bei mir hat's nur 1-1,5 Jahre gedauert, bis nach dem Hauskauf bei Google Maps mein rotes Kajak auf der Terrasse auftauchte, das ich in Ermangelung eines Platzes dort mal zwischengelagert hatte. Kann länger dauern, muss aber nicht...
Ist doch völlig Irrelevant.
Und wenn da zwei Panels sind, und?
Klingelt dann die Strompolizei mit Durchsuchungsbefehl?
Ist doch völlig Irrelevant.
Und wenn da zwei Panels sind, und?
Klingelt dann die Strompolizei mit Durchsuchungsbefehl?
Ich kann ja Leute gut verstehen, die Ihre Mini-PV guerillamäßig betreiben... Erst recht wenn der VNB unnötig Steine in den Weg legt.
Dass es die TAB gibt, ist aber nicht nur zur Gängelung da. Wenn irgendwann alle 600Wp auf Ihrem Dach haben sollten und der VNB weiß da nichts von, kann das zu Problemen im Netz führen.
Eine Rücklaufsperre im Zähler verhindert ja nur, dass er nicht rückwärts zählt, sonst nix. Es wird trotzdem ins Netz eingespeist.
Wenn das Netz instabil werden sollte, werden die Netzbetreiber nach Ursachen suchen und die abstellen. Wann und wie sie dass machen und ob es überhaupt jemals nötig sein wird, weiß ich nicht. Dass sie es machen müssten sollte aber klar sein.
Die Diskussion darum ist auch ein bisschen Off-topic...
Hallo nochmal,
Hab ein wenig recherchiert und folgende Seiten für “Interessant“ befunden:
Außerdem darf laut der Verordnung nur dann die Unterschrift des Anlagenerrichters (also gelisteter Elektroinstallateur) im
Inbetriebsetzungsprotokoll entfallen, wenn bereits sowohl eine Energiesteckdose, als auch ein Zweienergierichtungszähler installiert sind.
In wie weit eine Richtlinie überhaupt „Gesetzescharakter“ haben kann und warum sich der „VNB“ um Leib und Leben seiner Mitbürger sorgen darf steht dort leider nicht...
Klar ist es jedem selbst überlassen wie er es handhabt. Es gibt auch Leute die fahren mit nem Sportauspuff rum der nicht zugelassen ist. Muss man halt zum TüV eben kurz den originalen wieder d‘runter schrauben. Geht alles! Teuer wird es erst, wenn man erwischt wird.
Nur weiß in dem o.g. Beispiel komischerweise jeder, dass das nicht erlaubt ist.
Bei PV-Steckeranlagen weiß kaum einer wirklich Bescheid.
Erwischt wird hier vermutlich aber keiner, sofern er nicht angeschwärzt wird oder irgendwer zu Schaden kommt. Und selbst wenn man erwischt wird: Stecker raus, dann nach zwei Wochen wieder rein? Kann man alles so machen.
Aber ob das unter Strafe verboten ist oder nur als Bagatelle zählt ist mir immer noch nicht klar.
Hier im Thread geht es ja um die offizielle Anmeldung und damit eigentlich darum:
Wie mache ich die Anlage nach heutigem Stand 100% wasserdicht: Elektriker für Energiedose —> Zählertausch —> Anmeldung
[...] In wie weit eine Richtlinie überhaupt „Gesetzescharakter“ haben kann und warum sich der „VNB“ um Leib und Leben seiner Mitbürger sorgen darf steht dort leider nicht...
Du willst Gesetz gucken? Guckst du hier
https://www.gesetze-im-interne…JNR247710006BJNE001401310
"100% wasserdicht" machst du wie beschrieben: Energiedose, Anmeldung in beliebiger Reihenfolge. Wenn der VNB deinen Zähler tauschen will, wird er es mitteilen.
[...] In wie weit eine Richtlinie überhaupt „Gesetzescharakter“ haben kann und warum sich der „VNB“ um Leib und Leben seiner Mitbürger sorgen darf steht dort leider nicht...
Du willst Gesetz gucken? Guckst du hier
https://www.gesetze-im-interne…JNR247710006BJNE001401310
"100% wasserdicht" machst du wie beschrieben: Energiedose, Anmeldung in beliebiger Reihenfolge. Wenn der VNB deinen Zähler tauschen will, wird er es mitteilen.
§1 Anwendungsbereich .....Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
es gibt immer eine Lücke