Moin zusammen,
ich möchte hier meine Erfahrungen mit der OVAG Netz im Zuge einer Anmeldung einer Stecke PV mitteilen.
Anlage:
- 2x 310W Panele
- 1x EVT560
- Wieland Energieeinspeisedose schon vorhanden (separate Absicherung, keine weiteren Verbraucher auf diesem Stromkreis)
- Ferraris Zähler
Ouvertüre
Im Vorfeld hatte ich auf der Homepage der OVAG- Netz (https://www.ovag-netz.de/netzk…inspeisung/anmeldung.html) einige Informationen zum Anmeldeprozess gefunden.
Was mich verwunderte war, dass ich für alles einen Elektriker benötigen würde. Was ja dem Gedankenken einer Stecker PV <600W widersprechen würde.
Ich rief daraufhin die OVAG an und schilderte mein Vorhaben und dass ich quasi nur einen neuen Zähler benötigen würde, da die Energiesteckdose ja schon vorhanden sei. Es zeigte sich, dass sie wohl keinen Millimeter von Ihren Vorschriften abweichen würden und bestanden schon im Gespräch darauf, dass alles ein Elektriker machen müsse. Der Zähleraustausch (eigentlich ging es mir ja nur darum) dürfe/könne nur durch eine Elektriker beantragt werden und auch die gesamte Anlage müsse dann nochmals überprüft werden. Aber ich solle mein Anliegen auch nochmal per E-Mail vorbringen.
Im Ergebnis bekam ich eine Kopie von der Homage der OVAG mit den Anforderungen - also nur mit Elektriker.
Der Zählertausch an sich währe bei der OVAG kostenlos gewesen, so ich denn einen Elektriker gefunden hätte, der mir nur den Papierkram gemacht hätte. Aber da ich manchmal ein sturer Hund bin und es mir dann auch ums Prinzip ging, habe ich einen ZWR bei einem anderen Messstellenbetreiber beantragt. Der Wechsel kostet nun halt knapp 100Euro. Aber wie gesagt, da geht es mir ums Prinzip....
1. Akt
Nachdem ich die Anlage installiert habe, habe ich das Anmeldeformular der OVAg ausgefüllt, Lageplan gezeichnet, EEG Verzicht- und Konformitätserklärungen beigelegt. Die ebenfalls geforderten Prüfberichte zu den Konformitätserklärungen hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Den Teil mit "Anlagenerrichter" habe ich mit dem Hinweis auf die Vorschrift und bereits vorhandene Energiesteckdose nicht ausgefüllt.
2. Akt
Vor ein paar Tagen kam dann ein Schreiben von der OVAG. Wie erwartet, bestehen sie auf einen Elektriker.
Zitat aus dem Schreiben:
"... Der Anschluss kann jedoch nur gefahrlos und rechtmäßig unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- Der Anschluss erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallatuer unter Beachtung aller einschlägigen Normen insbesondere der DIN VDE V 0100-551-1
- Tausch des Zählers gegen einen Zweirichtungszähler (Inbetriebsetzungsauftrag durch einen eingetragenen Elektroinstallatuer)..." - Hervorhebung im Original
Aha, "rechtmäßig", so so.... Also rief ich die Sachbearbeiterin an und schilderte erneut den Sachverhalt. Dass ich alle Verschriften bereits erfülle und der Zähler im Rahmen eines Messstellenbetreiberwechsels ausgetauscht würde. Und plötzlich waren die "rechtmäßigen Bedingungen" die Bedingungen der OVAG. Was aber nichts daran änderte, dass sie auf einen Elektriker bestand, da sie das nun mal nicht ändern könne.
Also habe ich nochmals alles schriftlich festgehalten und entsprechend per Brief geantwortet - mal schauen, was der 3. Akt dann bringt.
to be continued....