letzten Monat habe ich eine 0 Meldung abgeben dürfen, weil die Anlage noch nicht lief, .....
Und Zahlungen an den Solarteur hattest du auch noch nicht geleistet?
letzten Monat habe ich eine 0 Meldung abgeben dürfen, weil die Anlage noch nicht lief, .....
Und Zahlungen an den Solarteur hattest du auch noch nicht geleistet?
Hey,
nein Rechnung gab es noch nicht.
Berechnung der Besteuerung des Eigenverbrauchs.
Hallo Newbie,
sowie du das in 5 rechnest ist das vorläufig und passt vorläufig.
Am Jahresende musst du dann anhand deines tatsächlichen Bezugs (z.B. 3287kWh) den tastsächlichen Preis je kWh ermitteln.
Mit der letzten Voranmeldung gibts du dann den Wert für Dez ggf. erhöht/vermindert um den tasächlich Wert der bisher vorläufig ermittelten Werte.
Dh ich rechne dann die Differenz aus?
Also alle bisherigen Meldungen mit dem tatsächlichen Wert neu berechnen und die Differenz entsprechend von der letzten Meldung abziehen?
Grund dafür ist damit die Werte dann mit der EÜR übereinstimmen, da ich dort ebenfalls die tatsächlichen Werte angebe?
Richtig?
Mit euch welche ich ja noch richtig fit in der Materie
Jein, (wobei die Werte schon in der EÜR auch auftauchen),... der Grund ist, daß du diese Summe dann auch in der USt-Jahreserklärung angeben musst (dort dann sogar getrennt für uWa und erhaltene USt deines Kunden) und es da besser ist wenn keine Differenz entsteht, da es dann eher einfach so 'durchrutscht' ohne das extra einer draufguckt.
Dir reisst aber auch keiner den Kopp ab falls nicht... Davor waren es halt einfach Schätzungen und bei der DezemberVA weißt du in jedem Fall die exakten Zahlen (ok, hättest vorher auch schon wissen können, wenn du jedem Monat in den Keller gerannt wärst).
Danke. Mache ich die EÜR separat im Januar oder mache ich die zusammen mit der Einkommenssteuer?
Du hast für alle Steuererklärungen Zeit bis zum 31.07.
Kann ich also getrennt von einander abgeben.
Danke
Kannst du machen wie du willst. Ich mache die Steuererklärungen so nach und nach in Elsterformular fertig. Wenn die letzte fertig ist sehe ich alle noch einmal durch, ist alles i.O., sende ich die alle an einem Tag ab.
Die EUeR wird natuerlich erst von denen angeguckt, wenn du deine ESt (mit Anlage G, wo das Ergebnis der EUeR drinsteht) abgibst!
Ich mach die auch oft auch schon mit der USt-Jahreserklaerung Anfang Jahres und hab auch schon ne 'Erinnerung' gekriegt, ich soll doch bitte die ESt abgeben, sonst koennten sie die nicht bearbeiten...