Da ich hier gelernt habe, dass nicht mehr viel Zeit bleibt, um von der jetzigen EEG-Vergütung zu profitieren, will ich mich gleich ins nächste Projeklt stürzen.
Ich bin am 24. Oktober 2018 mit 9,9 kW PV-Modulen und einem 9 kW Wechselrichter von SMA ans Netz gegangen. Wir haben einen FRSE installiert, der über einen Schütz die Anlage vom Netz trennt, falls dieser unwahrscheinliche Fall jemals eintreten sollte. Da das Scheunendach unverschattet und nach Süden ausgerichtet ist, war dies die günstigste Option, zumal der Empfänger bei e.dis in Brandenburg unter 300 € zu bekommen war und keine weiteren Gebühren verlangt werden. Da das Scheunendach mit alten Asbestwellplatten belegt war, konnte ich diese gegen Trapezblech austauschen lassen und damit auch die Dachsanierung über die EEG-Umlage finanzieren. . Ich habe das so kalkuliert, dass nur noch ein knapper Gewinn von rund 200 € jährlich für die Steuer anfällt. Als Selbständiger habe ich keinen Freibetrag für Nebeneinkünfte.
Ich denke nun darüber nach, die Anlage zu erweitern. Auf dem Scheunendach wäre sogar noch etwas Platz, und es gibt noch zwei oder drei Nebengebäude, die auch ein neues Dach gebrauchen könnten. Kann sein, dass ich hier insgesamt nochmal auf 9,9 kWh komme. Jetzt meine Frage:
Wann kann ich mit einer zweiten Anlage frühestens ans Netz, damit sie nicht zu der bestehenden Anlage hinzugerechnet wird, sondern als eigenständige Anlage unter der 10 kWh Grenze für die Eigenverbrauchs-EEG-Umlage liegt? Zum 1. oder 24. Oktober 2019 oder 1. November 2019 oder ???
Braucht es einen zweiten FRSE oder kann das über den bestehenden geschaltet werden?
Und kann jemand einen günstigen und kompetenten Solateur im Südwesten von Brandenburg (Fläming) für ein Vergleichsangebot empfehlen? Die erste Anlage wurde von Elektro Schandert aus Zahna errichtet, mit ihm könnte ich auch wieder, aber vergleichen lohnt sich immer.
Ich freue mich auf Eure Antworten.