Guten Morgen,
ich brauche Euren Rat.
Arbeitszimmer als Lehrer bzw. Schriftsteller steuerlich in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie werden die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser geltend gemacht? Nimmt man für 2018 die Jahresabrechnung, die aber eigentlich erst Anfang 2019 bezahlt worden ist oder nach dem Zu-/Abflussprinzip (der EÜR) die Zahlungen die auch 2018 verbucht wurden. Das wären dann Abschlagszahlungen für 2018 und ggf. die Nachzahlung/Rückzahlung für 2017?
Ich blicke das echt nicht "Logisch" wäre für mich die Jahresrechnung 2018 aber klar die wurde dann erst 2019 bezahlt....