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Einspeisevertrag mit der Bitte um unterzeichnete Rüchsendung
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Ich hab keinen potentiellen Vorteil für mich gefunden.
Energiesparer51: Danke für den Hinweis bezüglich NAV.
Explosiv: Deine Hinweise konnte ich auch gut nachvollziehen.
Im Moment habe ich nicht die Absicht, diesen Vertrag zu unterschreiben, mal schauen ob der VNB noch was antwortet auf meine Fragen.
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und immer das kleingedruckte im Vertrag beachten...
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Da ist ein n zu viel, das sollte dein "den" werden. Damit liest es sich anders, jetzt verstehe ich roox.
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Ich habe dem besagten VNB geantwortet: "Für
den Abschluss des von Ihnen übersandten Vertrages erkenne ich keine Notwendigkeit. Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) bietet bezüglich der Einspeisung für beide Seiten ausreichende Handlungssicherheit (vgl. auch § 7 (1) EEG)."
Mal schauen, wie er reagiert.
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Danke für die Vorlage, ich werde das auch so machen.
Hast Du schon einen Termin für das setzen des neuen Zählers bekommen?
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Zitat
(2)Von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichende vertragliche Regelungen1. müssen klar und verständlich sein,2. dürfen keinen Vertragspartner unangemessen benachteiligen,3. dürfen nicht zu höheren als im Teil 3 vorgesehenen Zahlungen führen
Damit ist doch ein Vertrag für den Betreiber ohnehin uninteressant.
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So, kurze Rückmeldung meinerseits: Der VNB hat quasi gar nicht reagiert, seine Antwort bestand lediglich aus der Übersendung der Bestätigung für den Abschlagsplan.
Insofern: Es geht auch wunderbar ohne zusätzlich vertragliche Vereinbarung!