Liebes Forum,
ich habe schon viel hier gelesen über die Steuerliche Betrachtung von PV-Anlagen, dabei auch vielen Dank insbesondere an kpr, seine Beiträge sind oft einfach dermaßen toll zu lesen - unbezahlbar!
Aber folgende Frage konnte ich bislang nicht klären. Vielleicht ist sie so trivial, dass es allen klar ist außer mir.
Wie ist die 40%-EEG-Umlage auf den Direktverbrauch (PV-Anlage über 10 kWp) steuerlich zu erfassen?
(a) als unternehmerische Ausgabe (mindert den Gewinn und damit die Steuerlast).
(b) als Einnahme, neben der Einspeise-Vergütung zusammen auf die Sachentnahme Direktverbrauch (erhöht den Gewinn und damit die Einkommensteuerlast) [vermutlich nicht, denn es ist ja logisch eine Ausgabe]
(c) als private Ausgabe, ohne Auswirkung auf die Einkommensteuer, die ich also von versteuertem Geld zu zahlen habe (so wie die Breze beim Bäcker).
Danke...