Wollte ich gerade fragen.
Da es keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit wäre:
Stromdiebstahl ist keine OWi, das angedrohte Strafmaß gem.
§ 248c StGb lautet "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe"
wobei die 5 Jahre sicher nur in besonders schweren Fällen zur Anwendung kommen dürften.