Hallo liebe Community,
aktuell wird meine PV-Anlage montiert (14,85kwp) und ich habe grade die Unterlagen zur Anmeldung bei der Netzagentur erhalten.
In diesem Zusammenhang habe ich Fragen, die mir mein Steuerberater und der PV-Lieferant unterschiedlich und teils nicht nachvollziehbar beantworten.
Zunächst einmal die Situation:
Ich habe eine Immobilie (freistehendes EFH) aus dem Nachlass meiner Urgroßmutter 2019 erworben.
An dem Objekt hängt eine große Scheune mit sehr guter Ausrichtung und Neigung zum Betrieb einer pv-Anlage dran. Dort kommt sie drauf.
Das Objekt bewohne aber nicht ich, sondern es ist an meine Mutter vermietet (das EFH).
Ein Teil der Scheune ist an einen WoMo-Einsteller vermietet.
Angedacht war, dass der auf der Scheune erzeugte Strom zum Teil von meiner Mutter genutzt wird, der Überschuss eingespeist wird.
Zwar las ich dazu, dass diese Konstellation gewisse Besonderheiten umfasst (Versorgereigenschaft meinerseits, Versorgervertrag, Gewerbeanmeldung usw. usw.).
Was mich nun aber völlig irritiert ist, dass der PV-Anbieter mir dringend empfiehlt, bei der Anmeldung (siehe Anhang) Personenidentität anzugeben, also das ich den Strom verbrauche.
Das werde ich aber nicht tun, weil es aus meiner Sicht eine falsche Angabe ist. Zudem muss ich ja für den Strom, den ich an meine Mutter verkaufe, entsprechend Steuer, EEG-Umlage usw. zahlen und es dann in der Steuererklärung ja auch als Verkauf und nicht als Eigennutzung deklarieren.
Mein Steuerberater sieht das genauso.
Weitere Recherchen im Netz ergaben, dass meine obige Konstellation wohl wirklich recht kompliziert ist.
Ich neige daher dazu, doch noch im letzten Moment auf Volleinspeiser umzuwechseln.
Das sollte ja in dem Stadium aktuell noch problemlos möglich sein (derzeit noch nichts bei netzagentur angemeldet, nur Halterungen auf dem Dach und teilweise Leitungen gelegt).
Zu dieser ganzen Situation hätte ich gerne eure Meinung und gerne auch eine Empfehlung.
Zudem existiert in der o.g. Konstellation ja auch dieses „infektionsrisiko“, dass durch die gewerblichen PV Einnahmen die Mieteinnahmen desselben Objektes auch zu Gewerbeeinnahmen werden und das gesamte Objekt so zu Betriebsvermögen wird und der steuerfreie Verkauf nach 10 Jahren nicht möglich ist. Hierzu sagt mein Steuerberater - „Nö, kein Problem. Gewerbe sei Gewerbe und V+V bleibt V+V.“ Online lese ich anderes.
Auch hier freue ich mich über eure Meinung.
Besten Dank und liebe Grüße
Tobias