Na ja, die Aussage der DGS bezieht sich vermutlich auf die Frage aus der FAQ-Liste zur Anmeldepflicht von Elektrofahrzeugen:
Dass ein E-Fahrzeug nicht ortsfest ist, kann ich ja sogar nachvollziehen. Bei einer Balkonanlage mit einem speziellen Stecker, könnte man zumindest ins grübeln kommen. Natürlich kann ich auch diese Anlage abschrauben und woanders wieder montieren und einstecken, wenn die entsprechende Steckdose vorhanden ist. Aber auch eine Dach-PV-Anlage kann ich an (fast) jedem Netzanschlusspunkt neu in Betrieb nehmen, zugegeben mit etwas mehr Aufwand.
Das wird am Ende wohl eine rechtliche Auslegung sein. Vielleicht beantwortet die BNA ja irgendwann noch die FRage, was man unter ortsfest besteht!?