Nö, vergüteter Eigenverbrauch. Siehe https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1990
Sind dann ca 16,5 Cent netto + EEG-U.
Nö, vergüteter Eigenverbrauch. Siehe https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1990
Sind dann ca 16,5 Cent netto + EEG-U.
Ich würde gern noch mal das Vorhergesagte für mich zusammenfassen, ob das ein lösbarer Weg wäre:
1. ab 1.7. mit Eigentümerwechsel Umstellung von Selbstverbrauch auf Volleinspeisung,
Weil: laut Energiesparer51 dies sowieso nicht mehr möglich ist, wenn Personenidentität zw. Betreiber und Eigenverbraucher nicht mehr besteht ( gibt es dafür einen Link zum
Da der neue Eigentümer evtl. Wohnungen und gewerbliche Flächen vermieten möchte, könnte ich mir vorstellen, dass er sowie nicht unbedingt am Selbstverbrauch interessiert ist, weil möglicherweise weitere Umbauten / Einbauten von Zählern notwendig wären?
2. Umbau/ abklemmen des Zählers
3. Info an VNB und Marktstammregister
4. Hinsichtlich Dachmiete: Orientierung am durchschnittlichen Selbstverbrauch der Vorjahre (Differenz zw. Entgangener Vergütung 28 ct zu 16,5 ct + EEG Umlage)
Oder
Ich einige mich mit ihm auf eine Dachmiete auf Grundlage der kw + €/kw pro Jahr. Ich habe gelesen, der Preis liegt zw. 20-30€/kw.
2. Umbau/ abklemmen des Zählers
Bei Umstellung von DV auf VE ist das nicht notwendig. Dafür gibt es die kaufmännisch bilanzierte Durchleitung.
Die Begründung zu Punkt 1 ist falsch. Klar dürfen Dritte beliefert werden.
Selbstverbrauch bei einer Anlage zwischen 2009 und 3/12 ist was anderes als Eigenverbrauch nach EEG2014 folgende
2. Umbau/ abklemmen des Zählers
Bei Umstellung von DV auf VE ist das nicht notwendig. Dafür gibt es die kaufmännisch bilanzierte Durchleitung.
Es sieht aber danach aus, als ob das der neue Eigentümer nicht möchte.
Bei einem Umbau ist aber damit zu rechnen, daß man für den (minimalen) "Nachtverbauch" des WR einen Stromversorger braucht, was dann um die 100€ im Jahr kostet. Daher spricht schon viel dafür es zu lassen wie es ist.
Eine Option wäre noch die Anlage an den neuen Eigentümer zu verkaufen, der hat aber wohl wenig Ahnung von PV und wird das auch nicht wollen. Da bisher wohl keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist und das wohl in den laufenden Verkaufsverhandlungen auch nicht mehr so einfach machbar sein wird, kann der "Probleme" machen, wenn der Betreiber an die Anlage ran muß und sei es nur um die Zähler abzulesen, von Arbeiten am Dach gar nicht zu reden.
Immerhin besteht wohl Einigkeit, daß die PV kein Bestandteil des Gebäudes ist, der mit verkauft wird/wurde...
Hallo SuA,
das hört sich danach an als wenn du seit 2011 keine EEG-Umlage auf den an deinen Bekannten gelieferten Strom gezahlt hast
Ist natürlich schon sehr unglücklich, wenn du keinen schriftlichen Vertrag mit deinem Bekannten hattest. Ist der Betrieb wenigstens grundbuchlich gesichert?
Die einfachste Lösung wäre tatsächlich, alles so zu lassen, wie es ist. Dagegen spricht, dass der neue Eigentümer evtl. eine Dachpacht möchte und dass du dann auf jeden Fall das EEG-Umlage-Thema angehen solltest und dabei könnten dumme Fragen des VNB bzw. des ÜNB kommen.
Bei einer Umstellung auf Volleinspeisung würde ich es für besser halten, den bisherigen Zähler umzuklemmen. Auch wenn hier alle von "kaufmännisch bilanzieller Weitergabe" sprechen, kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass das einige Netzbetreiber nur unter Einsatz von RLM-Zählern mitmachen. Ich glaube allerdings nicht, dass du plötzlich 600,- € Zählermehrkosten/Jahr haben möchtest. Zumindest würde ich dir raten, das vorher mal mit deinem Netzbetreiber abzusprechen.
Wo ist die Rechtsgrundlage für RLM? RLM ist wo direkte Messung / Kleinwandlermessung möglich ist VÖLLIG überzogen!
Sie ist ferner technisch auch nicht nötig / bietet keinen Mehrwert.
RLM würde in Konstellationen mit mehreren Anlagen verschiedener Abrechnungsarten die dazu parallel geschaltet sind benötigt werden. Oder in Fällen in denen eine saubere Abgrenzung ohne RLM nicht möglich ist. Beides ist hier nicht gegeben.
Da die Frage nach kaufmännisch bilanzieller Durchleitung immer wieder kommt: https://www.sfv.de/pdf/SFV_Jun…rag_Eigenverbrauchpdf.pdf Seiten 7 und 8 vergleichen.
Messtechnisch geht es auch mit zwei Zweirichtungszählern und Anlage zwischen den beiden Zählern.
https://assets.ctfassets.net/x…pte_1bis6_V3_8_mit_PW.pdf siehe MK2 - dort steht nichts von RLM. Der benannte VNB ist ein großes Unternehmen.
https://assets.ctfassets.net/x…pte_1bis6_V3_8_mit_PW.pdf siehe MK2 - dort steht nichts von RLM. Der benannte VNB ist ein großes Unternehmen.
Deswegen riet ich ja dazu, vorher nachzufragen.