Ich denke gerade über die 70% Anlagenleistung nach, die nur eingespeist werden dürfen.
Und dabei auch an die Blindleistung, die bereitgestellt werden muss, je nach Anlagengröße.
Beziehen sich die 70% auf die Scheinleistung oder die Wirkleistung?
Wenn ich das richtig verstehe, ist doch die Wirkleistung gemeint.
Wenn also eine PV-Anlage im normalen Betrieb unterhalb der 70% erzeugt, verliert man bei der Einspeisung wegen der bereitzustellenden Blindleistung je nach Anlagengröße und Vorgaben des VNB 5 oder 10% der eingespeisten und gezählten Wirkleistung.
Wenn man aber den Fall nimmt, dass die Anlage mehr als 70% erzeugen kann wegen der Einstrahlsituation, kann sie in den Zustand kommen, dass die Anlagenleistung sowohl für 70% Wirkleistung als auch für 5 oder 10% Blindleistung ausreicht. Man würde dann durch die Bereitstellung der Blindleistung keine bezahlte Einspeisung verlieren.
Sehe ich das richtig?