verhagelte ost und west dreier strings parallel an einen kleinen growatt 750 mit einem mppt...
Generelle Frage zur 600 Wattgrenze
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verhagelte ost und west dreier strings parallel an einen kleinen growatt 750 mit einem mppt...
Also die Module sind ncoh OK. War ein ganzes Hausdach verhagelt. Diese hier sind übrig. Kamen neue drauf.
Meinst Du wirklich die 2 Strings parallel schalten? Ist das die beste Lösung?
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je nach dachneigung einen 1000 oder 1500 nehmen... mit pvgis ausrechnen lassen was maximalertrag ist...
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Meine Meinung ob AC oder DC gemeint ist.
Warum die Verwirrung?
- Weil bei grossen Anlagen die Nennleistung der Module mit angegeben werden muss. Bei uns in der Schweiz sind die Einmalzahlungen (Subventionen) nur auf die Modulleistung bezogen.
- Weil manche EWs der Einfachheit halber 600Wp Modulleistung schreiben, damit jeder denken kann er hats verstanden was erlaubt ist...
Fakt ist aber:
- Es gilt die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 und nicht irgendwelche vereinfachten Erklärungen ...
- in der VDE-AR-N 4105:2018-11 steht: SAmax <= 600 VA je Anschlussnutzeranlage- Von DC Nennleistung (nach STC 25C ... was wäre bei -20C??) Wp steht in den Normen nichts. Wer behauptet die DC-Leistung zähle, der dichtet.
Bei mitnetz-strom.de Technische Regelung
- S31Definition: SAmax in kVA: maximaler 10-min-Mittelwert der Scheinleistung der Erzeugungsanlage;- S 32 Anmerkung 4: Wird eine steckerfertige Erzeugungsanlage mit einer maximalen Leistung von SAmax ≤ 600 VA je Anschlussnutzeranlage über eine vorhandene spezielle Energiesteckdose (z. B. nach VDE V 0628-1) angeschlossen, ist das Formular „Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA“ anzuwenden.
- VA ist eine AC (Leistungs) Angabe
- SAmax und Scheinleistung: Solarmodule haben mit Scheinleistung nichts zu tun. Es kann nur die Leistung des WRs gemeint sein.
- Mit Anschlussnutzeranlage ist normalerweise ein AC Gerät hier also Wechselrichter gemeint.
- Bei stadtwerke-glueckstadt.de steht es ähnlich.
Ausserdem würde im Streitfall vor Gericht ja auch der Sinn zählen, und der ist eine Leitungsüberlastung zu vermeiden und nicht zB die Anzahl oder Art der Module zu begrenzen... -
Hab jetzt den bestellt:
Envertech EVT560 (560VA Nennleistung)
4 ältere Module mit je 220 Wp kommen dran, wären dann laut Datenblatt 880Wp.
2 nach Ost, 2 nach West, parallel geschaltet.
Somit ist die Sache also erlaubt - Danke. -
Bitte.
Nur der Vollständigkeit halber: Erlaubt....?
- Meldung beim EW
- Meldung bei der Bundesnetzagentur
- Energieerzeugungssteckdose mit Angabe der erlaubten Leistung
- Steuer/Finanzamt, da Einspeisung...?
Unter einfach einstecken verstehe ich was anderes.
Und es bleibt bei der grundsätzlichen Ungleichbehandlung von PV und "zulässigem Elektroschrott" aus dem Billigsegment.
Hier sind viele Fragen klar(er) beantwortet:
https://www.vde.com/de/fnn/arb…zeugungsanlagen-steckdose
PS, nochmal zu der Verwirrung:
A Die Angabe der Modulleistung ist wichtig für die EWs, weil die installierte Leistung ja den Ertrag bestimmt.
B Mit der Anschlussleistung hat das aber nichts zu tun. Die Anschlussleistung (W auf AC Seite des Wechselrichters ev. sogar dynamisch abgeregelt) braucht man um die Sicherheit der Leitung zu garantieren.
Das sind 2 Paar Dinge. -
Bitte.
Nur der Vollständigkeit halber: Erlaubt....?
- Meldung beim EW
- Meldung bei der Bundesnetzagentur
- Energieerzeugungssteckdose mit Angabe der erlaubten Leistung
- Steuer/Finanzamt, da Einspeisung...?[...]
A Die Angabe der Modulleistung ist wichtig für die EWs, weil die installierte Leistung ja den Ertrag bestimmt.
Steuer/Finanzamt und Modulleistung/Ertrag interessieren nur bei vergüteter Einspeisung, sind also bei den Kleinkraftwerken nicht relevant.
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Das habe ich anders gelesen.... Sobald man einspeist auch wenn man verschenkt bekommt man theoretisch zumindest mit den Behörden zu tun.
Natürlich nur wenn man es genau nimmt bzw. wenn die Behörden sich für so etwas interessieren.
Weiss das jemand definitiv? -
Das habe ich anders gelesen.... Sobald man einspeist auch wenn man verschenkt bekommt man theoretisch zumindest mit den Behörden zu tun.
Natürlich nur wenn man es genau nimmt bzw. wenn die Behörden sich für so etwas interessieren.
Weiss das jemand definitiv?Nö, keine Behörden, nur eine Meldung beim Netzbetreiber (ggf. inkl. Antrag auf Zählerwechsel) und Registrierung beim MaStR sind nötig.
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Das habe ich anders gelesen.... Sobald man einspeist auch wenn man verschenkt bekommt man theoretisch zumindest mit den Behörden zu tun.
Natürlich nur wenn man es genau nimmt bzw. wenn die Behörden sich für so etwas interessieren.
Weiss das jemand definitiv?Nö, keine Behörden, nur eine Meldung beim Netzbetreiber (ggf. inkl. Antrag auf Zählerwechsel) und Registrierung beim MaStR sind nötig.
Genau. Habe bei WestNetz angerufen:
- Meldung bei Westnetz erforderlich, ggf. Zweirichtungszähler mit Installationskosten, Zähler ist kostenlos, später ca. 20 Euro/Jahr Gebühren
- Meldung bei Bundesnetzagentur
- Leistung des Wechselrichters ist maßgebend, kleiner 600 VA
Wenn schon PV vorhanden, dann ganz normale Standardprozedur.
In dem Fall würde ich das über das schon bestehende Gewerbe regeln.