Man sollte immer die Information im Hinterkopf behalten, dass es sich bei der angegebenen Grenze von 600 VA nur um ein Drittel der Leistung eines Haarföns oder Kontaktgrills handelt. Die müssen auch nicht von einer Elektrofachkraft an die Steckdose angeschlossen werden.
Generelle Frage zur 600 Wattgrenze
-
-
-
600W sind doch 600W egal ob AC oder DC ?!?!
Der Strom ist dann ein "bisschen" anders.
Hier in Portugal darf man "balkon" anlagen bis 1500W instalieren, ohne viel papierkram. Die 1500W beziehen sich auf instalierte Modulleistung..
Was nicht verbraucht wird, wird für lau eingespeist.
-
Hallo,
Nicht ganz...
Bei einem WR mit 95% Wirkungsgrad brauchst
du 630W DC damit die 600W AC rauskommen.
Über den Daumen stimmt das natürlich...
Gruß Verona
-
600W sind doch 600W egal ob AC oder DC ?!?!
Der Strom ist dann ein "bisschen" anders.
Hier in Portugal darf man "balkon" anlagen bis 1500W instalieren, ohne viel papierkram. Die 1500W beziehen sich auf instalierte Modulleistung..
Was nicht verbraucht wird, wird für lau eingespeist.
Das stimmt. Hier ging es jedoch darum, dass die DC Leistung > 600 Watt ist und die AC Leistung 600 Watt (Wirkungsgrade usw. außen vor) ist und mit der Frage, welche Leistung für die Anmeldung bei dem Messstellenbetreiber in DE zählt. Die 600 Wattgrenze ist wichtig, da dann der Messstellenbetreiber keinen Nachweis von einem Elektriker verlangt (zumindest nicht darauf bestehen darf, wenn eine Anschlussdose vorhanden ist).
Zusammenfassend habe ich entnommen, dass die Anschlussleistung für die 600 Wattgrenze zählt, also die AC Seite (Abgabeleistung des Wechselrichters) und die Leistung der Solarmodule (DC) egal ist.
-
philippc Korrekt! Nach Norm gelten 600VA, da die Blindleistung aber 1. bei der Größe zu vernachlässigen und 2. oft nichtmal in den Produktdatenblättern der WR aufgeführt wird, schreib einfach die Nennleistung rein. Die Vorlage für die vereinfachte Anmeldung aus dem EEG-Navigator (verwendet in ganz Bayern und z.T. auch anderswo) fragt nach der Modulleistung in Wp, was aber nicht durch VDE/FNN abgedeckt ist. Man kann ja aber auch da unwissentlich und versehentlich die Nennleistung des WR eingetragen haben, man ist ja Laie....
-
Mich wundert das viele Anbieter "selfPV" Pakete anbieten mit 1500wp und mehr die man ebenfalls ganz normal per Wieland Stecker anschließen kann.
Ein Anbieter vertreibt auch Anlagen mit 3,6kwp die man auf gleiche Weise anschließen könne wie eine Balkon PV.
Normal wird man doch solche Anlagen nicht legal betreiben können oder liege ich hier falsch?
Zudem wurde doch die 600 Watt Grenze genannt um zu verhindern das die Leitung zu heiß wird.
Ich befasse mich ja gerade mit einer angemeldeten >6kwp Anlage aber finde das Thema mini PV immer noch interessant.
Viele Grüße
Fana
-
Mich wundert das viele Anbieter "selfPV" Pakete anbieten mit 1500wp und mehr die man ebenfalls ganz normal per Wieland Stecker anschließen kann.
Ein Anbieter vertreibt auch Anlagen mit 3,6kwp die man auf gleiche Weise anschließen könne wie eine Balkon PV.
Normal wird man doch solche Anlagen nicht legal betreiben können oder liege ich hier falsch?
Zudem wurde doch die 600 Watt Grenze genannt um zu verhindern das die Leitung zu heiß wird.
Ich befasse mich ja gerade mit einer angemeldeten >6kwp Anlage aber finde das Thema mini PV immer noch interessant.
Viele Grüße
Fana
Das stimmt schon das es nicht zulässig ist. Das ist dem Verkäufer aber egal. Der sieht nur die Geldscheine und verweist oft in den Angeboten auf die Netzbetreiber. Selbst das müsste er nicht. Ihm kann es herzlich egal sein was mit der Anlage gemacht wird Als Insellösung wäre es ja zulässig
-
Zudem wurde doch die 600 Watt Grenze genannt um zu verhindern das die Leitung zu heiß wird.
Diese 600W-Leitungsreserve bezieht sich allerdings nur auf Stromkreise, bei der auch Verbraucher dranhängen.
Wenn man eine Leitung ausschließlich mit der PV-Anlage betreibt, gehen da natürlich auch die üblichen 16A drauf (d.h. 3680W Wechselrichterleistung oder in EVT 560 ausgedrückt: sechs EVT 560 ). Bevor es 2017 die Aktualisierung der VDE Norm 0100-551 gab, musste man offiziell auch etwaige Steckdosen in einem Stromkreis stilllegen, damit ein zuvor normal genutzter Stromkreis zu einem expliziten Einspeisestromkreis wurde. Die teure Alternative dazu ist das Legen eines seperaten Einspeisestromkreises vom Hauptzählerkasten oder einer entsprechend dimensionierten Unterverteilung.
Mit entsprechendem Leitungsquerschnitt und 20A Absicherung, wären in Deutschland maximal 4600W Einspeiseleistung möglich bzw. in EVT 560 gerechnet: acht EVT 560. Und siehe da: das größte Paket bei greenakku mit EVT-Wechselrichtern beinhaltet acht EVT 560. Mehr als 20A sind in Deutschland bei Hausanschlüssen einphasig nicht erlaubt zur der Vermeidung von Schieflast.
Daher müssen auch einphasige Wallboxen Zuhause für Elektroautos auf 20A begrenzt werden, auch wenn das E-Auto mit 32A einphasig an öffentlichen Ladesäulen laden kann.
-
Mich wundert das viele Anbieter "selfPV" Pakete anbieten mit 1500wp und mehr die man ebenfalls ganz normal per Wieland Stecker anschließen kann.
Ein Anbieter vertreibt auch Anlagen mit 3,6kwp die man auf gleiche Weise anschließen könne wie eine Balkon PV.
Normal wird man doch solche Anlagen nicht legal betreiben können oder liege ich hier falsch?
Zudem wurde doch die 600 Watt Grenze genannt um zu verhindern das die Leitung zu heiß wird.
Ich befasse mich ja gerade mit einer angemeldeten >6kwp Anlage aber finde das Thema mini PV immer noch interessant.
Viele Grüße
Fana
1500W sind doch nur 6A . Da zieht deine Mikrowelle fast mehr. 3600 als Balkon an der Steckdose ist wohl limit wegen den 16A. Wobei das schon knapp ist, weil teilweise an der selben leitung ja mehrere Verbraucher dran sind. Wohl deswegen 600W grenze in Deutschland ?
-
3600 als Balkon an der Steckdose ist wohl limit wegen den 16A.
wie soll man 3600 Wattp auf einem Balkon unterbringen?
die 600W entsprechen zwei Standardmodule und vereinfacht somit die Planung und den Aufbau einer Mini Anlage.
ich würde mich aber auf die 600W nicht festlegen. Wenn zBsp. drei Module passen dann ist das auch ok.