Es ist doch auch so: Sofern etwas nicht in irgendeiner Art und Weise verboten ist, ist es grds. erstmal erlaubt.
Gesetze stellen grds. keine Sammlung "erlaubter Dinge" zusammen, sondern stellen Verbote auf.
Solange es also kein Gesetz gibt, dass dir verbietet, die Anlage einzuschalten, ist es erlaubt. Das hat schon allein den Grund, dass Verbote üblicherweise mit Strafen sanktionierrt werden, die auch irgendwo genannt werden müssen.
Solange du/wir/alle keine Sanktion für die sofortige Einschaltung deiner Anlage ausfindig machen kannst, spricht auch nichts dagegen, es zu tun.
Wenn du der Ansicht bist, dass du deine Pflichten und/oder die Rechte Anderer durch das Einschalten der Anlage verletzt, lässt du die Anlage aus.
Ergo: Dir kann keiner etwas geben oder nennen, dass das Einschalten definitiv erlaubt ist, da es in §75a Abs. 3 des Erlaubnis-Gesetzbuchs steht.